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Personalausweis

Antrag

Der Personalausweisantrag wird vom Passamt ausgefüllt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist ab dem 6. Lebensjahr zwingend notwendig. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist zusätzlich die Vorsprache des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Zur Beantragung des Personalausweises ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Unterlagen

Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • der bisherige Personalausweis
  • 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand)

Gebühren

Der Personalausweis kostet 37 Euro, vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro.

Wohnortänderung

Adressänderungen während der Gültigkeitsdauer werden vom Bürgeramt in den Personalausweis eingetragen.

Namensänderung

Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Personalausweises. Der Personalausweis ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.

Wartezeit

Der Personalausweis wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier Wochen.

Notfälle

In Notfällen kann bis zur Ausstellung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa drei Arbeitstage.
Die Gebühr beträgt 10 Euro.

Abholung

Der Personalausweis ist persönlich abzuholen. In Ausnahmefällen wird der Personalausweis gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers auch an Dritte ausgehändigt. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten und Familienangehörigen erforderlich.

Der alte Personalausweis muss bei der Abholung mitgebracht werden.

Zur Abholung des Personalausweises ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Online-Dienstleistungen

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