Ich bin alleinerziehend und schwanger / in Mutterschutz / in Elternzeit.
Mein Einkommen reicht nicht aus, welche finanziellen Hilfen könnten in Frage kommen?
Bürgergeld
Voraussetzungen:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen / Vermögen finanzieren?
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung!
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
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Website besuchen
Formulare:
Besonderheiten:
Bürgergeld wird nachrangig nach allen anderen Leistungen gewährt.Auszubildende sind in der Regel ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft werden zusätzliche Leistungen Mehrbedarf, ggf. Erstausstattung für das Baby gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsanfang und wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis/Pass und den Ausweisen/Pässen der Kinder im Servicebereich. Dort erhalten Sie Termine für eine Information und einen für die Antragsabgabe.
Bildung und Teilhabe
Voraussetzungen:
Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe können für Klassenfahrten der Kinder, für den Schulbedarf der Kinder, für Nachhilfe, für eine Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.) eine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen unter:
Bildungspaket - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zu beantragen bei:
Jobcenter Ingolstadt (für Bezieher von Bürgergeld)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Sozialamt Ingolstadt (für Wohngeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlagbezieher)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Formulare:
Ferienbetreuung für Kinder
Voraussetzungen:
Die Kosten für die Ferienbetreuung können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Zu beantragen bei:
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Formulare:
erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie
Besonderheiten:
Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Ferienmaßnahme gestellt werden. Die Kosten werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.
Elterngeld
Voraussetzungen:
erst nach der Geburt des Kindes
Formantrag
Geburtsurkunde, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld, ggf. Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn
Zu beantragen bei:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Verschiedene Regionalstellen je nach Geburtstag des Kindes
Regionalstellen für den Regierungsbezirk Oberbayern
Formulare:
Antrag Elterngeld
Standesamt Ingolstadt
Besonderheiten:
Der Antrag muss für mindestens 2 Lebensmonate und kann für längstens 14 Lebensmonate (für Alleinerziehende) gestellt werden.
Landeserziehungsgeld
Voraussetzungen:
rechtzeitige Antragstellung (frühestens ab dem 9. Lebensmonat)
schließt sich unmittelbar an Elterngeld an
Nachweis über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen U6 bzw. U7
Zu beantragen bei:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Verschiedene Regionalstellen je nach Geburtstag des Kindes
Regionalstellen für den Regierungsbezirk Oberbayern
Formulare:
Antrag Landeserziehungsgeld
Standesamt Ingolstadt
Besonderheiten:
Das Landeserziehungsgeld wird maximal
- für das erste Kind für sechs Monate,
- ab dem zweiten Kind für zwölf Monate
- und längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt und
- ist einkommensabhängig.
Kindergeld
Voraussetzungen:
Kindergeld für minderjährige Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben.
Für Kinder über 18 Jahre gelten Besonderheiten.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Familienkasse Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
0841 9338-360
Familienkasse-ingolstadt@arbeitsagentur.de
Formulare:
Kindergeldantrag (siehe Downloads)
Besonderheiten:
Die Auszahlung erfolgt je nach Endziffer der Kindergeldnummer im Laufe des Monats. Kindergeld wird laufend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Kinderbetreuungskosten
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) hat/haben einen Platz in einer Kindertageseinrichtung und Sie verfügen über kein bzw. ein geringes Einkommen
Zu beantragen bei:
Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Harderstraße 17/III
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1715, -1744, -1745
Internet: www.ingolstadt.de/kinderbetreuung
Formulare:
Antragsformulare gibt es in jedem Kindergarten, Hort bzw. jeder Kinderkrippe
Weitere Informationen unter:
Besonderheiten:
Die Kosten werden direkt mit der Einrichtung abgerechnet. Die Leistung wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde. Bewilligungszeiträume müssen beachtet werden, regelmäßige Fortzahlungsanträge müssen gestellt werden.
Unterhaltsvorschuss
Voraussetzungen:
Ihr Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt und lebt bei Ihnen (alleinerziehendem Elternteil), während der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht/ nicht regelmäßig/ weniger als den Mindestunterhalt oder die Waisenrente des Kindes liegt unter dem Mindestunterhalt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss
Zu beantragen bei:
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330, Geschäftszimmer
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701, 305-1733
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jugendamt