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Übertragbare Krankheiten

Nach dem Infektionsschutzgesetz versteht man unter übertragbaren Krankheiten alle durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte mittelbar oder unmittelbar übertragbare Krankheiten. Dabei sind Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten oder sonstige biologische übertragbare Agentien, die bei Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit verursachen können.

Um solchen Krankheiten vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen oder ihre Weiterverbreitung verhindern zu können sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass behandelnde Ärzte bzw. feststellende Labors das Auftreten von im Gesetz festgelegten Krankheiten oder Krankheitserregern an das Gesundheitsamt weitermelden müssen. 

Das Gesundheitsamt ist verpflichtet, Infektionsquellen bzw. möglicherweise ebenfalls Infizierte zu ermitteln, über Schutzmöglichkeiten zu beraten bzw. Schutzmaßnahmen zu veranlassen.
Darüber hinaus informieren und beraten die Ärztinnen und die Hygienekontrolleure des Gesundheitsamtes zu allen ansteckenden Krankheiten und geben Tipps zur Vorbeugung.

Informationen zu einzelnen Infektionskrankheiten finden Sie hier:

Informationen zu weiteren Infektionserkrankungen finden Sie hier:
Infektionsschutz.de ;  LGLRobert-Koch-Institut