Seiteninhalt
28.09.2020

Außengastronomie im Winter

Stadt bittet um Rückmeldungen bis 2. Oktober

Zur weiteren Planung für Außengastronomie und den Christkindlmarkt bittet die Stadt Ingolstadt die Gastronomen der Innenstadt um Mitteilung, ob und in welchem Umfang sie im Winter (November bis März) ihre Außenfläche betreiben wollen.
Hierzu wird eine formlose Rückmeldung bis Freitag, 2. Oktober an den Bereich Sondernutzung des Tiefbauamtes erbeten (E-Mail: strassenrecht@ingolstadt.de).
Diese Information ist erforderlich, damit im weiteren Verlauf die Standplätze für die Buden des dezentralen Christkindlmarktes geplant werden können. Die Stadt Ingolstadt möchte Gastronomen und Schausteller bestmöglich unterstützen.