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Unterkunftskosten

Angemessene Unterkunftskosten im Bereich der Stadt Ingolstadt

Im ersten Jahr (Karenzzeit) übernehmen die Jobcenter die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft, unabhängig ob die Wohnung angemessen ist oder nicht. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Wohnung jedoch angemessen (siehe Tabelle) sein. Auch Heizkosten werden nicht unbegrenzt erstattet, sondern müssen angemessen sein. Hier richten sich die Werte nach dem bundesweiten Heizspiegel.

Erfolgt in der Karenzzeit ein nicht erforderlicher Umzug mit höheren Kosten für Unterkunft und Heizung, so wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Sollte ein Umzug anstehen, sprechen Sie vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages im Jobcenter vor und beantragen eine Kostenzusicherung. Für Personen, deren Aufwendungen für eine nicht angemessene Wohnung bereits gekürzt sind, gilt diese Karenzzeit von einem Jahr nicht neu.

In Ingolstadt gelten für die Bezieher/-innen von Bürgergeld ab dem 01.07.2019 folgende Mietobergrenzen: 

Personenzahl

angemessene qm

angemessene Bruttokaltmiete
(Grundmiete + Betriebskosten (ohne Heizung))

1

 50

 580 Euro 

2

 65

 754 Euro

3

 75

 870 Euro

4

 90

 986 Euro

5

 105

1150 Euro

Jede weitere Person

 +15

+164 Euro