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Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG


Jede/r, die/der in Deutschland einer Tätigkeit im Sexgewerbe nachgeht oder nachgehen möchte, muss sich seit 01.07.2017 als Prostituierte/r anmelden.

Für diese Anmeldung werden zwei Termine benötigt:

  1. Termin beim Gesundheitsamt für die gesundheitliche Beratung
  2. Termin beim Ordnungs- und Gewerbeamt Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefonnummer 0841 305-1443, für die Anmeldung


Um die Beratung durchführen zu können, wird ein gültiger Personalausweis/Reisepass mit Lichtbild benötigt.

Die gesundheitliche Beratung ist angepasst an die individuelle Lebenssituation und informiert insbesondere über

  • sexuell übertragbare Krankheiten
  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung
  • Schwangerschaft
  • sowie Risiken bei Alkohol und Drogengebrauch

Nach der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für die Anmeldung im Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz notwendig und bei der Arbeit mitzuführen ist. Für die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung entstehen Gebühren in Höhe von 35 Euro.

Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht, auch die Beratungsinhalte sind streng vertraulich. Eine gesundheitliche Untersuchung findet nicht statt, wird aber im Rahmen des § 19 IFSG /Infektionsschutzgesetz kostenlos und anonym angeboten.

Die Bescheinigung muss alle 12 Monate, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate, wiederholt werden.

Personen, die nicht gut Deutsch sprechen, sind angehalten, eine Vertrauensperson mitzubringen, die übersetzen kann.