Seiteninhalt

Begriffserklärungen

Antragstellung:

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Die Antragsteller sollten Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut aufbewahren, da sie gegebenenfalls als Nachweis benötigt werden. Anträge sollten rechtzeitig gestellt werden, damit die Leistungen den Kindern in vollem Umfang zugute kommen. Grundsätzliche können Leistungen erst ab dem Monat der An­tragstellung erbracht werden, nicht für zurückliegende Zeiträume. Bei der Antragstellung wird außerdem mitgeteilt, ob es einen Gutschein gibt oder Kostennachweise vorgelegt werden müssen.

 

Welche Kosten werden bei "eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten" übernommen?

Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.

Was bedeutet "Lernförderung"?

Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Zur Antragstellung benötigen sie eine Bescheinigung des Lehrers über den notwendigen Umfang der Lernförderung. Die Schulen haben dazu vom Kultusministerium entsprechende Vordrucke erhalten. 

Wer bekommt den "Zuschuss zum Mittagessen"?

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Da die Kosten für ein Mittagessen zu Hause in den Sozialleistungen bereits berücksichtigt sind, ist ein Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen von den Antragstellern zu übernehmen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann, wird nicht bezuschusst. 

Was bedeutet "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben"?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von bis zu 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, wenn sie z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen. 

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wird ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden vom Jobcenter oder dem Amt für Soziales zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.

Was gehört zum "Schulbedarf"?

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Wann werden "Schülerbeförderungskosten" übernommen?

In Bayern besteht die Kostenfreiheit des Schulweges, wenn die kürzeste zumutbare Ent­fernung zur Schule in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 mehr als zwei Kilometer und in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 mehr als drei Kilometer zur nächstgelegenen Schule beträgt. Für Jugendliche ab der 11. Klasse, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, kann wie bisher die Kostenerstattung für die Schülerbeförderung beim Schulverwaltungs­amt der Stadt Ingolstadt beantragt werden. Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, beantragen die Übernahme der Schülerbeförderungskosten beim Amt für Soziales.