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02.09.2021

Alkoholkonsumverbot verlängert

Neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Seit 2. September gelten in Bayern die neuen einfacheren Anti-Corona-Maßnahmen. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und die FFP2-Maskenpflicht entfallen, die Sperrstunde in der Gastronomie sowie die Begrenzung der Kundenzahl im Einzelhandel werden aufgehoben. Informationen dazu auf ingolstadt.de/corona.

Die Stadt Ingolstadt hat auf Rechtsgrundlage der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das abendliche Alkoholverbot in bestimmten Bereichen der Stadt verlängert. Das betrifft Bereiche der Innenstadt, die Bahnhöfe sowie Baggersee und Auwaldsee. Die Allgemeinverfügung ist in den Amtlichen Mitteilungen www.ingolstadt.de/amtliche veröffentlicht.