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18.07.2022

Auf die Größe kommt es an

Die neue Grundsteuer in Bayern

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, hat der Bayerische Landtag im November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Demnach spielt ab 2025 der Wert eines Grundstücks für die Berechnung der Grundsteuer keine Rolle mehr, diese richtet sich vielmehr nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäuden. Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümer sowie Inhaberinnen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung beim örtlich zuständigen Finanzamt abzugeben.

Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich. Der Steuerpflichtige benötigt dafür bei bebauten Grundstücken im Wesentlichen Angaben zum Flurstück wie bspw. die Grundstücksfläche sowie zur Wohn- und Nutzfläche der Immobilie.

Auf Grundlage der Grundsteuererklärungen stellt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Grundstückseigentümer/-innen erhalten einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich, indem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag mit dem örtlichen Grundsteuer-Hebesatz multipliziert. Diese wird dann mit einem Grundsteuerbescheid festgesetzt.

Die „neue“ Grundsteuer ist erstmals ab 2025 zu zahlen. Bis dahin gilt weiterhin die Berechnung nach Einheitswerten. Wer also am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer/-in eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, muss nun tätig werden.

Die Formulare für die Grundsteuererklärung inkl. Ausfüllanleitung sind online eingestellt unter www.grundsteuer.bayern.de. Hier finden sich auch weitergehende Informationen zur Grundsteuerreform sowie ein Link zum Chat-Bot und die Nummer der Info-Hotline.

Papiervordrucke für die Grundsteuererklärung sind direkt beim Finanzamt Ingolstadt, im Bürgerservice der Stadt Ingolstadt im Neuen Rathaus sowie bei der Kämmerei / Sachgebiet Gemeindesteuern in der Münchener Straße 94 erhältlich.

Fragen zur Grundsteuererklärung werden an der Hotline (089 / 30 70 00 77) oder vom zuständigen Finanzamt beantwortet. Für Rückfragen zur Grundsteuer selbst stehen die Sachbearbeiter/-innen der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern gerne zur Verfügung.