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19.05.2021

Ausstellungspavillons und Blumenhalle

Weitere Öffnungsschritte der Landesgartenschau Ingolstadt

Auf der Landesgartenschau Ingolstadt können nun die Ausstellungspavillons sowie die Blumenhalle für Besucherinnen und Besucher öffnen. Die Besucherobergrenze für geschlossene Räume bemisst sich dabei nach dem Schlüssel zehn Quadratmeter pro Person.
Außerdem wird es an den fünf Gastronomiestandorten auf dem Gartenschaugelände eine Mischform aus Außengastronomie und to-go-Angebot geben. Der Gastronom trägt dafür Sorge, dass an einem Tisch lediglich ein Hausstand Platz nimmt. Sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, muss ein negativer Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Ebenso möglich ist die Vorlage eines Impfausweises, der die vollständige Schutzimpfung gegen Covid-19 bescheinigt oder ein Nachweis über die Genesung einer Covid-19 Erkrankung. Für das Freigelände wurde die maximale Besucherobergrenze auf 3.444 Personen über den Tag verteilt erhöht. Gästeführungen und Gruppenbesuche sind aller Voraussicht nach ab dem 21. Mai möglich.

Die Geschäftsführer Thomas Hehl und Maximilian Heyland freuen sich über die positive Entwicklung: „Nach drei Wochen Landesgartenschau können wir die nächsten Schritte gehen, und unseren Besucherinnen und Besuchern noch mehr bieten. Damit kommen wir dem uneingeschränkten Landesgartenschauerlebnis immer näher.“ Über die aktuellen Maßnahmen und Regeln wird tagesaktuell auf ingolstadt2020.de informiert.

Im Detail umfasst das Sicherheits- und Hygienekonzept bei einer Inzidenz von unter 100 bezogen auf die Stadt Ingolstadt nun Folgendes:

Onlineregistrierung

Um eine lückenlose Kontaktnachverfolgung sicherzustellen, ist es unabdingbar, dass sich alle Besucherinnen und Besucher vor einem Besuch der Landesgartenschau unter ingolstadt2020.de anmelden. Ein Einlass ist nur mit einer registrierten Dauerkarte oder Tageskarte in Verbindung mit kostenloser Einlasskarte möglich.
Die Registrierung für Dauerkarten kann jederzeit unter ingolstadt2020.de/dauerkartenregistrierung erfolgen. Die Anmeldung für einen festen Besuchstag (Tageskarteninhaber) wird vorerst nur vier Tage im Voraus unter ingolstadt2020.de/besucheranmeldung freigeschaltet.

Kassenbetrieb

Personen, die keine Möglichkeit haben sich online zu registrieren oder Tageskarten zu erwerben, können unter der Telefonnummer 0841 3052020 einen Termin vereinbaren und dann über Click & Collect Karten an den Kassen vor Ort kaufen. Außerdem ist es möglich Dauerkarten zu personalisieren und zu registrieren, sowie für Tageskartenbesitzer die Besucheranmeldung für einen festen Besuchstag durchzuführen. Der Service an den Kassen vor Ort erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvergabe.

AHA-Regeln

Nur wer gesund und frei von Symptomen ist sowie keinen Kontakt mit einer infizierten Person hatte, darf die Landegartenschau Ingolstadt besuchen. In ausgewiesenen Bereichen gilt FFP2-Maskenpflicht. Diese sind im Einzelnen:

- Eingangsbereiche und Kassen
- Blumenhalle
- Gastronomie to-go
- Ausstellungspavillons
- Sanitäreinrichtungen
- Alle weiteren Innenräume

Alle Besucherinnen und Besucher sind angewiesen, auf dem Gartenschaugelände den Mindestabstand von 1,5 m zueinander einzuhalten. Um in den Warteschlangen bspw. vor den Toiletten die notwendigen Abstände vorzugeben, sind Abstandsmarkierungen angebracht. An allen relevanten Stellen sind auf dem Gartenschaugelände Hinweisschilder mit den aktuell gültigen Hygieneregeln. Auf dem gesamten Gelände werden an neuralgischen Standtorten Desinfektionsmittelspender bereitgestellt. Außerdem werden die Drehtore an den Ausgängen sowie die Sanitäreinrichtungen täglich mehrmals gereinigt und desinfiziert. Um die Einhaltung des gültigen Sicherheits- und Hygienekonzepts zu gewährleisten, wird zusätzliches Einlass- und Sicherheitspersonal eingesetzt.

Gastronomisches Angebot

Im Gelände der Landesgartenschau befinden sich fünf Gastronomiestandorte für Innen- und Außengastronomie. Ab dem 18. Mai wird es eine Mischform aus Außengastronomie und to-go-Angebot geben. Der Gastronom trägt dafür Sorge, dass an einem Tisch lediglich ein Hausstand Platz nimmt. Sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, muss ein negativer Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Ebenso möglich ist die Vorlage eines Impfausweises, der die vollständige Schutzimpfung gegen Covid-19 bescheinigt oder ein Nachweis über die Genesung einer Covid-19 Erkrankung Das Mitbringen von Getränken und Speisen auf das Gartenschaugelände ist möglich, ebenso ist das Picknicken innerhalb eines Hausstandes erwünscht.