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23.08.2021

Ferienausschuss lehnt Bürgerbegehren ab

Fehler in der Begründung

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Grünring“ hat der Ingolstädter Stadtrat in seiner Ferienausschusssitzung. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit seien in entscheidenden Punkten nicht erfüllt, erklärte Rechtsreferent Dirk Müller. Das sah auch die Mehrheit der Stadträte so.
Oberbürgermeister Christian Scharpf und Dirk Müller betonten, sie seien nicht auf der Suche nach formalen Fehlern oder „juristischen Spitzfindigkeiten“ gewesen, „aber wir können uns nicht durch wohlwollende Prüfung wegmogeln.“ Fragestellung und Begründung müssten wahrheitsgemäß sein, so Müller, nachträgliche Änderungen seien nicht möglich. „Die Verwaltung hat ein umfassendes Prüfungsrecht, aber auch eine Prüfungspflicht.“ Das Bürgerbegehren stelle sich „nach übereinstimmender Prüfung durch die Verwaltung und die Regierung von Oberbayern in den wesentlichen Teilen seiner Begründung als entscheidungsrelevant unrichtig dar.“

Es ging um die Fragen, ob es sich beim zweiten Grünring um einen Biotopverbund handle, wie es in der Begründung des Bürgerbegehrens hieß, sowie um die Aufhebung des Bebauungsplans.
Der zweite Grünring ist im Flächennutzungsplan dargestellt, sei aber „nicht parzellenscharf“ definiert. „Lage und Umgriff…gehen aus dem Bürgerbegehren nicht hervor“, heißt es in der Begründung der Verwaltung. Auch die Formulierung des Bürgerbegehrens, der Grünring sei „überlebenswichtig als Biotopverbund für den Austausch und die Vernetzung der Arten“, sei eine „unzutreffende, die Bürger/innen irreführende Tatsachenbehauptung“. Das Umweltamt stellte hierzu fest, der Grünring bestehe „aus ganz unterschiedlichen Strukturen von Ackerflächen über Gehölzstandorte und sicher auch vereinzelten Biotopflächen, aber er stellt in seiner Gesamtheit keinen Biotopverbund im Sinne der gesetzlichen Definition…dar“
Auch die Begründung, das „massive Gebäude der Mittelschule Nordost beeinträchtige das Stadtklima und damit die so wichtige Kühlung der Stadt“ wird in der Vorlage der Verwaltung mit Verweis auf ein Gutachten des Büros GEO-NET Umweltconsulting GmbH verneint.
Die Aufhebung des Bebauungsplans durch das Bürgerbegehren sei rechtlich nicht möglich, da dieser Plan noch nicht in Kraft getreten sei

„Nach alledem enthält das Bürgerbegehren demzufolge zulässige und unzulässige Bestandteile. Nichtsdestotrotz kann es nicht teilweise als zulässig und teilweise als unzulässig bewertet werden, sondern es muss gesamtheitlich als unzulässig festgestellt werden, weil die unzulässigen Teile nicht nur unwesentlich oder von untergeordneter Bedeutung sind und sachlich so abgetrennt werden können, dass die Durchführung eines auf die zulässigen Teile beschränkten Bürgerentscheids sinnvoll bleibt. Aus diesen Gründen ist das Bürgerbegehren insgesamt unzulässig“, so die Verwaltungsvorlage.

Mit elf zu zwei Stimmen lehnte der Stadtrat das Bürgerbegehren ab. Oberbürgermeister Christian Scharpf signalisierte aber sogleich seine Bereitschaft, sich mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens zu treffen. „Der Grünring ist für mich und auch für die Verwaltung ein wichtiges Thema.“ Durch eine derzeit laufende Biotopkartierung und einen Landschaftsplan solle er eindeutig definiert werden.
Letztlich gehe es jetzt aber um den Bau der Mittelschule Nord-Ost. Hier seien mehrere Alternativen „auf Herz und Nieren“ geprüft worden und man habe sich die Entscheidung – quer durch alle Parteien – nicht leicht gemacht. „Es blieb nix anderes mehr zum Schluss!“, so das Fazit des Oberbürgermeisters.