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01.09.2021

Krankenhausampel ersetzt 7-Tage-Inzidenz

Neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern ab 2. September

Völlig neue Corona-Regeln gelten ab Donnerstag, 2. September, in Bayern: die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und die FFP2-Maskenpflicht entfallen. Und auch die Sperrstunde in der Gastronomie sowie die Begrenzung der Kundenzahl im Einzelhandel werden aufgehoben.
Laut Kabinettsbeschluss vom Dienstag, 31. August, hat die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab ausgedient. Es bleibt lediglich der Grenzwert 35. Wird er überschritten gilt in Innenräumen die 3G-Regel, also Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem negativem Corona-Test. Das betrifft Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen etc.

In einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung heißt es u.a.:

„Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

• Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
(1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
(2) Kontaktbeschränkungen.
(3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
(4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.

• Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.“

Einige weitere Regelungen:

In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht, in geschlossenen Räumen gilt „eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen festen Plätzen einhält.“
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos und die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen ebenfalls.

Für Schulen ist oberstes Ziel der Präsenzunterricht. Die Regelungen zum Wechselunterricht werden ersatzlos gestrichen, als „besondere Schutzmaßnahme“ gilt bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht. Die Tests an den Schulen werden nochmals ausgeweitet.

In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde, im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. Im Bereich der Beherbergung entfallen die bisherigen Einschränkungen. Im Rahmen von 3G genügt es hier, wenn Tests wie bisher bei Ankunft und danach jede 72 Stunden vorgelegt werden.
In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

Clubs und Diskotheken sollen ab Anfang Oktober wieder öffnen. Der Zugang soll dann nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.