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25.05.2022

Mehr Platz für heimische Pflanzen

Neue Begrünungs- und Gestaltungssatzung für Ingolstadt

Eine neue Begrünungs- und Gestaltungssatzung löst am Mittwoch, 1. Juni 2022, die seit dem Jahr 2018 gültige Satzung ab. In der Satzung wird die Gestaltung der Freiflächen auf den unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke geregelt. Aus Sicht mehrerer Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates haben der fortschreitende Klimawandel, aber auch gesellschaftliche Entwicklungen, eine Überarbeitung der Satzung notwendig gemacht. Zunehmend häufiger auftretende Extremwetterereignisse wie andauernde Hitzeperioden oder Starkregen machen es notwendig, für mehr Grünflächen in der Stadt mit Bäumen und Sträuchern zu sorgen. Sie dämpfen durch Verdunstung Temperaturextreme und erhöhen die Versickerungsrate von Regenwasser. Die Satzung will dabei auch dem Trend zur Anlage von Stein- und Schottergärten entgegenwirken. „Diese ,Gärten‘ werden nicht verboten“, erklärte Stadtbaurätin Ulrike Wittmann-Brand, „sollen aber vermieden werden.“ Und es sollten auch verstärkt heimische Blühpflanzen gesetzt werden.

Der erforderliche Mindestanteil an Grünflächen auf Baugrundstücken wird von 15 auf 20 Prozent erhöht. Auch müssen in Zukunft mehr standortgerechte Bäume auf den Grundstücken gepflanzt werden. Bei fensterlosen Wänden gewerblicher und landwirtschaftlicher Gebäude sowie Tiefgaragenzufahrten sind in Zukunft Fassadenbegrünungen vorzusehen. Die Forderung von Kleintierdurchlässen bei Einfriedungen soll der Kleintierfauna, wie zum Beispiel dem Igel, zugutekommen.

Neben der Berücksichtigung von ökologischen Belangen hat die Satzung auch einen gestalterisch-ästhetischen Aspekt. Durch das Gebot der Begrünung von Einfriedungen und dem Verbot von Kunststoffmaterialen soll ein ansprechendes Orts- und Straßenbild gefördert werden.

Die Änderung der Bayerischen Bauordnung im Jahr 2021 hat es möglich gemacht, dass die Pflicht zur Erstellung eines Kinderspielplatzes in einer Wohnanlage in begründeten Einzelfällen durch einen an die Stadt zu zahlenden Geldbetrag ähnlich wie bei Kfz-Stellplätzen abgelöst werden kann. Das ist sinnvoll beispielsweise bei Studentenappartements oder Wohnungen in der Altstadt. Die Ablösebeiträge sind für die Herstellung öffentlicher Kinderspielplätze zu verwenden.

Bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ist bei Bauanträgen ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan einzureichen. Die erforderlichen Planinhalte können einem Anforderungskatalog und einem Musterplan entnommen werden. Zur Sicherstellung des Vollzugs der Satzung ist vor Aushändigung der Baugenehmigung eine Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft vorzulegen. Deren Höhe ist von der jeweiligen Grundstücksgröße und der Art des Bauvorhabens abhängig. Bauanträge, die vor dem 1. Juni 2022 bei der Stadt eingegangen sind, werden noch nach dem alten Satzungsrecht bearbeitet.

Mit der vorliegenden Begrünungs- und Gestaltungssatzung geht Ingolstadt einen großen Schritt in Richtung einer durchgrünten und nachhaltigen Stadt, die sich dem Klimawandel anpassen kann.