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22.07.2022

Neuer Service für Geflüchtete aus der Ukraine

Aktionstag: Schneller zum elektronischen Aufenthaltstitel

Ganz neu bietet die Stadt Ingolstadt nun einen wichtigen Service für Geflüchtete aus der Ukraine an. Seit Anfang der Woche kann die Erkennungsdienstliche Registrierung (ED-Registrierung) auch am Ingolstädter Amt für Ausländerwesen und Migration vorgenommen werden, bisher war das nur bei der Regierung von Oberbayern möglich. Die ED-Registrierung ist unter anderem notwendig, wenn Ukrainer/-innen Zugang zu den Leistungen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bekommen möchten. Dafür brauchen sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel, die wiederum nur nach Vorlage der ED-Registrierung ausgestellt werden.

Die erkennungsdienstliche Behandlung wird mit biometrischen Erfassungskomponenten durchgeführt, mit denen die zuständigen Stellen biografische und biometrische Daten aufnehmen. Die Installation der technischen Komponenten zur Registrierung erfolgte in Ingolstadt – wie in vielen Städten – in den letzten Wochen unter Hochdruck.

Die Termine für die Erstregistrierung werden ab sofort vom Amt für Ausländerwesen und Migration automatisch an die betroffenen Personen vergeben und müssen nicht über das Terminvergabesystem gebucht werden. Die Reihenfolge richtet sich nach der bisherigen Wartezeit.

Aktionstag zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Nicht zuletzt aufgrund der bevorstehenden Reisezeit herrscht momentan große Nachfrage nach dem elektronischen Aufenthaltstitel.

Deshalb bietet das Amt für Ausländerwesen und Migration am übernächsten Samstag, 30. Juli, Zusatztermine an. Dazu ist die Servicestelle im 1. Stock des Neuen Rathauses von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet.

Der Aktionstag ist für dringende Notfälle gedacht, die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels ist nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt unter www.ingolstadt.de/tevisweb/

Wer einen Termin buchen möchte, wählt dort das „Amt für Ausländerwesen und Migration“ und geht weiter auf „Zusatztermine Abholung Aufenthaltstitel“

Dieser Termin wurde für alle eingerichtet, die ihren PIN/PUK-Brief bereits erhalten haben und den elektronischen Aufenthaltstitel dringend benötigen.

Für Flugreisen mit Direktverbindung ist eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG ausreichend. Die Wiedereinreise in das Bundesgebiet ist damit gewährleistet.

Geflüchtete aus der Ukraine können nur dann einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie bereits erkennungsdienstlich behandelt wurden und ihren PIN/PUK-Brief erhalten haben. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Terminbuchung möglich.