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28.03.2021

Allgemeinverfügungen verlängert

Parallel zur Verlängerung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat auch die Stadt Ingolstadt, wie in der IfSMV vorgesehen, ihre beiden örtlichen Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht in der Innenstadt und dem Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen verlängert.

Weiterhin gilt daher unverändert (bis zunächst 18. April, 24 Uhr):

Maskenplicht in der Innenstadt: Auf der Achse Donaustr. – Rathausplatz – Moritzstr. – Am Stein – Harderstr. (bis Ecke Auf der Schanz / Dreizehnerstr.), der Achse Kreuztor – Kreuzstr. – Theresienstr. – Ludwigstr. – Paradeplatz, sowie in der Mauthstraße, Dollstraße, Proviantstraße, Milchstraße und Schmalzingergasse. Die Maskenpflicht gilt täglich von 5 bis 22 Uhr.

Eine Maskenpflicht gilt auch im Umfeld von Hauptbahnhof und Nordbahnhof, sowie überall dort, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Weitere Informationen:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) - Maskenpflicht - vom 28.03.2021

Das Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet bleibt ebenso bestehen. Dieses umfasst die gesamte Innenstadt innerhalb des Altstadtrings, die Bereiche um den Haupt- und Nordbahnhof, sowie Volksfestplatz, Hallenbad Parkplatz, Hindenburgpark, Glacis, Klenzepark, Baggersee Gelände (dieses umfasst insbesondere den Bereich innerhalb der nachstehenden Begrenzungen im Sinne eines Rundweges: Start - Parkplatz Bar am See, Rundweg um den Baggersee, Oberschüttweg, Stauseestraße, Donau, Fuchsschüttweg, Endpunkt - Parkplatz Bar am See), Spielpark Fort Peyerl.

Weitere Informationen:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) - Alkoholkonsumverbot und Festlegung der stark frequentierten öffentlichen Plätze vom 28.03.2021

28.03.2021, 15:30 Uhr