Seiteninhalt
20.10.2020

Corona-Warnstufe "Rot" in Ingolstadt

Maßnahmen nach Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50:

In Ingolstadt ist die 7-Tage-Inzidenz von 50 Corona-Infektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche weiterhin überschritten. Damit gelten der „Corona-Ampel“-Status „rot“ und verschärfte Maßnahmen, die eine Kontaktbegrenzung auf 5 Personen und eine Sperrstunde ab 22 Uhr sowie eine Maskenpflicht auch in Grundschulen umfasst. Außerdem gilt eine erweiterte Maskenpflicht, die die Stadt Ingolstadt im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen hat.
Diese Maskenpflicht erstreckt sich jeweils auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden. Ergänzend wird eine Maskenpflicht angeordnet, in denjenigen Bereichen, in denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Infolgedessen gilt überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht. Nicht nur in der Innenstadt, sondern im gesamten Stadtgebiet.

Die Maßnahmen der „Corona-Ampel“-Stufe „rot“ im Einzelnen:

1. Kontaktbegrenzung auf 5 Personen

Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.
Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle weiteren Regelungen der 7. BayIfSMV, die auf § 2 Abs. 1 der 7. BayIfSMV Bezug nehmen, insbesondere in allen von § 13 Abs.4 der 7. BayIfSMV erfassten Betrieben. Die jeweils verantwortlichen Gaststättenbetreiber sind verpflichtet, die erweiterten Kontaktbeschränkungen entsprechend zu berücksichtigen und ihren Gaststättenbetrieb entsprechend zu organisieren.

2. Sperrstunde ab 22 Uhr

Es wird eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 22 bis 6 Uhr eingeführt (dies bedeutet, dass die Lokale um 22 Uhr zu schließen haben). Ab 22 Uhr darf zudem an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr Alkoholverbot.

3. Maskenpflicht

Die mit der Überschreitung der ersten Warnstufe (Inzidenz 35) bereits beschlossene erweiterte Maskenpflicht bleibt bestehen. Diese gilt:

  • in der Ingolstädter Innenstadt im Bereich der Achsen Harderstraße – Donaustraße und Kreuztor – Paradeplatz sowie in der Dollstraße und Milchstraße. Außerdem in der Mauthstraße, Schmalzingergasse und Proviantstraße. Entsprechende Beschilderungen wurden aufgestellt.
  • vor Schulen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden sowie in den Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere an Busbahnhöfen, Bushaltestellen, Bahnhöfen und Bahnhalten.
  • im Unterricht in den Schulen (jetzt auch an Grundschulen), Bildungseinrichtungen sowie Bildungsstätten.
  • in öffentlichen Gebäuden, soweit das Infektionsrisiko nicht durch organisatorische oder hygienetechnische Maßnahmen weitestgehend reduziert werden kann.
  • für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
  • generell dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen und ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Im Bereich der Schulen wird die Stufe II nach dem Hygienekonzept des Kultusministeriums beibehalten. Es wird aber ergänzend eine Maskenpflicht auch für Grundschüler im Unterricht festgesetzt. Die Kindertagesstätten bleiben, solange es das Infektionsgeschehen zulässt, weiterhin geöffnet, auch hier gilt weiterhin die Stufe II.

Auch nach einem Unterschreiten des Signal- oder Schwellenwerts gelten die Maßnahmen solange, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden.

>> Aktuelle Informationen in türkischer Sprache

>> Aktuelle Informationen in russischer Sprache

>> Aktuelle Informationen in rumänischer Sprache