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11.01.2021

Erhöhter Inzidenzwert für Ingolstadt

Eingeschränkter Bewegungsradius für Freizeitaktivität

Die seit Montag, 11. Januar, gültige Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht bei einem Inzidenzwert größer als 200 einen eingeschränkten Bewegungsradius von 15 Kilometer für touristische Tagesausflüge ab der Gemeindegrenze vor.

Da die 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts (RKI) am Montag weiterhin über 200 liegt, stellt die Stadt Ingolstadt als Kreisverwaltungsbehörde heute diese erhöhte Inzidenz fest. Daher gelten die Einschränkungen ab sofort für alle Personen mit Wohnsitz Ingolstadt. Sie gelten solange, bis die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 gelegen hat. Betroffen von dieser Regelung sind touristische Tagesausflüge d. h. Ausflüge, die der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Wandern, Spazierengehen, freizeitsportliche Aktivitäten).
Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, begründet die in der 11. BayIfSMV geregelte Ausnahme für „Sport und Bewegung an der frischen Luft“ (§ 2 Satz 2 Nr. 10) ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius – dies fällt in den Bereich der „touristischen Ausflüge“. Dies bedeutet im Ergebnis, dass das Verlassen des 15-Kilometer-Radius für jedwede Freizeitaktivität nicht erlaubt ist.
Fahrten aus triftigem Grund sind hiervon nicht betroffen (Definition triftiger Gründe unter § 2 Satz 2).

Der Fachbereich Geoinformatik des städtischen Amtes für Verkehrsmanagement und Geoinformation hat den 15-Kilometer-Radius in einer eigenen interaktiven Karte im städtischen Geoportal dargestellt. Unter www.ingolstadt.de/radius können die Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger mittels Zoomfunktion sehen, welche Umlandgemeinden innerhalb des Radius liegen und damit auch für Ausflüge, die der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Spazierengehen, Sport), zugänglich sind.

Treffen – im Freien oder in der Wohnung – sind derzeit nur noch mit demselben Hausstand und einer weiteren Person sowie zugehörigen Kinder bis einschließlich drei Jahren erlaubt. Zwei Hausstände, die jeweils aus mehreren Personen bestehen, dürfen sich nicht mehr treffen. Auch Kinder dürfen sich nicht in Gruppen auf dem Spielplatz o.ä. verabreden.
Ausnahmen gelten bei der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, bei der Begleitung Sterbender oder der Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis.

Die Ausgangssperre ab 21 Uhr gilt weiterhin.

Informationen unter www.ingolstadt.de/corona.

11.01.2021, 14:30 Uhr
zuletzt geändert: 11.01.2021, 17:35 Uhr