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10.12.2020

Führungsgruppe Katastrophenschutz tagt wieder

Mit der Aktivierung des Katastrophenfalls in Bayern tritt in Ingolstadt wieder regelmäßig die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FügK) zusammen, um bei den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus auf lokaler Ebene ein zentriertes, übergreifendes Handeln zu ermöglichen.

Nachdem der Freistaat die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht hat, musste die Stadt Ingolstadt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die für das Stadtgebiet nähere Bestimmungen enthält. Sie gilt ab dem heutigen 10. Dezember.

Corona: Maskenpflicht und Alkoholverbot

Besonders zu konkretisieren waren die „stark frequentierten öffentlichen Plätze“ hinsichtlich der Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, als auch hinsichtlich des Alkoholkonsumverbots. Beide gelten für den gesamten Bereich der Altstadt – auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Altstadtrings. Vom Alkoholverbot sind ergänzend folgende zusätzliche Bereiche umfasst: Volksfestplatz, Hallenbad Parkplatz, Hindenburgpark, Glacis, Klenzepark, das Baggersee Gelände und der Spielpark Fort Peyerl.

Ergänzend wird Maskenpflicht angeordnet in den Bereichen, in denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Infolgedessen gilt überall dort im Stadtgebiet, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht.

Das Verzehren von Speisen und Getränken, die „to go“ gekauft werden, ist in Bereichen mit geltender Maskenpflicht nicht zulässig. Das bedeutet auch, dass ein Verweilen zum Essen, Trinken oder Rauchen, nicht erlaubt ist.
Rechtsreferent Müller kündigt an, dass die Einhaltung dieser Regelungen stichprobenhaft durch die Ordnungsbehörden kontrolliert wird.

Müller appelliert außerdem an die Bürger, Einkäufe möglichst unter der Woche und außerhalb der Stoßzeiten zu erledigen. Nach Berichten von Westpark und Ingolstadt Village, aber auch anderer größerer Verbrauchermärkte sowie den Sicherheitsbehörden der Stadt Ingolstadt wird derzeit vor allem ab dem frühen Freitagabend und am Samstag ab 13 Uhr eine Häufung von Besucherinnen und Besuchern beobachtet. Nachdem eine Begrenzung der zulässigen Personenzahl pro Einrichtung gilt, kommt es folglich zu Wartezeiten an den Eingängen. Um diese, auch aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, wird die Bevölkerung gebeten ihre Einkäufe (auch für Lebensmittel) unter der Woche zu tätigen, wenn möglich auch tagsüber, um so eine Konzentration auf Freitag und Samstag zu vermeiden.

Zusätzliche öffentliche Toiletten Innenstadt

Nachdem durch den Teil-Lockdown Lokale und Gaststätten geschlossen sind und viele Geschäfte und Einrichtungen aus Hygienegründen ihre Kundentoiletten nicht öffnen können, hat eine stadtinterne Arbeitsgruppe die Möglichkeit zusätzlicher öffentlicher Toiletten für die Innenstadt geprüft. Mit den Toiletten in den Tiefgaragen, am Festplatz, ZOB, in der Schrannenstraße und am Viktualienmarkt bestehen neun öffentliche Toiletten, deren Reinigungsfrequenz bereits erhöht wurde (siehe Meldung vom 01.12.2020).

Ergänzend hierzu werden noch vor Weihnachten zusätzliche WC-Container am Hallenbadparkplatz, am Paradeplatz und hinter dem Technischen Rathaus (Parkanlage Nähe Rathausplatz) aufgestellt. Diese sind barrierefrei (außer am Technischen Rathaus aufgrund der Bodengegebenheiten – hier steht aber am Alten Rathaus eine barrierefreie Toilette mit Euro-Schlüssel zur Verfügung). Zunächst sollen sie bis März 2020 stehen bleiben und können rund um die Uhr genutzt werden.
Auch die öffentlichen Toiletten im Erdgeschoss Neues Rathaus (Zugang über Haupteingang) werden ab Freitag (11.12.) wieder geöffnet.

Der Oberbürgermeister, der eine ausreichende Zahl öffentlicher Toiletten in der Innenstadt als wichtig erachtet, hat das Gebäudemanagement in dieser Woche mit der kurzfristigen Umsetzung beauftragt.