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06.06.2021

Freistaat hält an Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot fest - örtliche Allgemeinverfügungen entsprechend verlängert

Mit der am 5. Juni veröffentlichten 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (s.o.) hält der Freistaat Bayern am geltenden Alkoholkonsumverbot in Innenstädten und weiteren Orten (§ 26) sowie der Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen, u.a. in den Innenstädten (§ 3, Abs. 4) fest. Die jeweiligen Orte sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen.

Entsprechend der Vorgaben des Freistaates hat die Stadt Ingolstadt daher die beiden örtlichen Allgemeinverfügungen zur Maskenpflicht und zum Alkoholkonsumverbot verlängert – analog der Gültigkeit der 13. Bay. IfSMV bis zum 4. Juli 2021. Begründet wird dies örtlich mit dem weiterhin diffusen Infektionsgeschehen.

Abhängig von der weiteren Inzidenzentwicklung in Ingolstadt soll in den kommenden Wochen regelmäßig überprüft werden, ob Änderungen oder ein vorzeitiges Außerkrafttreten beider Allgemeinverfügungen infektologisch möglich sind.

Die beiden Allgemeinverfügungen sind auf den Seiten der Stadt Ingolstadt unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden bzw. hier: