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23.04.2021

Inzidenzwert am Freitag bestimmt Regelungen für Schule und Kita in der kommenden Woche

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) legt fest, dass die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden immer freitags den jeweiligen Inzidenzwert amtlich bekannt zu machen haben. Aus dem Freitagswert ergibt sich, welche Stufe für Schulen und Kinderbetreuung in der kommenden Woche gilt.

Nach der Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist für Schulen und Kitas (trotz des geänderten Infektionsschutzgesetzes) weiterhin – zumindest für die kommende Woche – die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung maßgeblich. Darüber hat das Ministerium die Kommunen informiert.

Die 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts weist für Freitag, 23. April, einen Wert von 172,5 aus.

Somit gelten in der Woche vom 26. April bis 2. Mai an Schulen und Kitas die Regelungen „über 100“. Dies bedeutet:

In den Schulen findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls Wechselunterricht.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.

An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind geschlossen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1).

Die Ingolstädter Kitas bieten wieder eine Notbetreuung an. Die Eltern werden gebeten, sich mit ihrer Kindertageseinrichtung in Verbindung zu setzen.

Eine entsprechende Amtliche Bekanntmachung hierzu ist unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.

Hinweis: Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei leichten Krankheitssymptomen (Schnupfen, Husten), wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. Auch wenn ein Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Auch hierfür ist ein negativer Corona-Test notwendig.
Die Stadt Ingolstadt bietet die Möglichkeit für Schnelltesttermine für Kinder, die am jeweiligen Tag eine Kindertagestätte besuchen. Diese Schnelltesttermine werden bei den kommunalen Teststationen der Stadt Ingolstadt ab 7.30 Uhr (Teststation Süd: 8 Uhr) angeboten. Auch hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.

Die Terminvereinbarung für alle Schnellteststationen der Stadt Ingolstadt ist über die städtische Homepage www.ingolstadt.de/corona möglich. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten Hilfe unter 0841 305-1430 (Mo. bis Fr. 8 bis 16:30 Uhr). E-Mail-Kontakt für Gehörlose ist über covid-deaf@ingolstadt.de möglich.