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07.03.2021

Lockerungen ab Montag

Inzidenz liegt unter 35

Im Stadtgebiet Ingolstadt wird die 7-Tages-Inzidenz von 35 unterschritten. Nach den Regelungen der neuen 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) gelten somit ab Montag, 8. März, 0 Uhr folgende Lockerungen im Stadtgebiet Ingolstadt:
Es dürfen sich Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich Angehörige zweier weiterer Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt). Geschäfte des Einzelhandels, Bibliotheken, Museen und Zoos dürfen wieder öffnen. Zudem ist kontaktfreier Sport im Freien in kleinen Gruppen bis zehn Personen wieder erlaubt. Die übrigen Vorgaben der IfSMV gelten weiterhin.

Auch die Maskenplicht in der Innenstadt wird reduziert. Diese gilt ab Montag nurmehr auf der Achse Donaustraße – Rathausplatz – Moritzstraße – Am Stein – Harderstraße (bis Ecke Auf der Schanz / Dreizehnerstraße), der Achse Kreuztor – Kreuzstraße – Theresienstraße – Ludwigstraße – Paradeplatz, sowie in der Mauthstraße, Dollstraße, Proviantstraße, Milchstraße und Schmalzingergasse. Die Maskenpflicht gilt täglich von 5 bis 22 Uhr. Das Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet bleibt bestehen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen wurden verlängert, bzw. angepasst. Diese sind im Wortlaut unter www.ingolstadt.de/amtliche  zu finden.