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09.11.2021

Zwei auf einen Streich: Gesundheitsamt Ingolstadt rät dringend zu Corona- und Grippeschutzimpfung

Angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen unterstreicht das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt die Notwendigkeit, eine Schutzimpfung gegen Corona vorzunehmen. Wer bereits eine erste Impfserie erhalten hat, sollte sie ab sechs Monaten nach dem letzten Impftermin auffrischen lassen. Dies gilt ganz besonders für Personen über 70 Jahre, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, medizinisches Personal und Personen mit Immundefizit. Diese Auffrischungsimpfung ist möglich bei niedergelassenen Ärzten, im Impfzentrum und bei mobilen Impfteams (Informationen unter www.ingolstadt.de/impfen).

Gleichzeitig empfiehlt Klaus Friedrich, der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, angesichts der bevorstehenden Grippe-Saison auch eine Grippeschutzimpfung. Zwar seien Influenza und Corona zwei verschiedene Erkrankungen und stünden in keinem kausalen Zusammenhang, könnten aber die Empfänglichkeit gegenseitig bedingen.

„Eine Grippeschutzimpfung ist die wirksamste Methode eine Influenzaerkrankung zu verhindern. Weil die Grippeviren sehr wandlungsfähig sind, ist eine jährliche Schutzimpfung erforderlich.“ Friedrich weist darauf hin, dass sich eine kombinierte Impfung gegen COVID-19 und Influenza in Studien als sicher und effektiv erwiesen hat: „Gerade im Rahmen der COVID-19-Pandemie ist eine hohe Influenza-Impfquote bei Risikogruppen essentiell, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern“.

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer sog. Totimpfstoffe kein Impfabstand von 14 Tagen mehr eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Die Kombiimpfungen sind nur bei niedergelassenen Ärzten möglich, da im Impfzentrum ausschließlich Corona-Schutzimpfungen erfolgen.

Grundsätzlich wird allen Personen über 60 Jahre, allen Schwangeren ab dem 2. Trimenon, allen Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge eines Grundleidens, allen Bewohnern von Alters- oder Pflegeheimen und Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können, empfohlen.

09.11.2021, 12:15 Uhr