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Kleiner Waffenschein

Das schuss- oder zugriffsbereite Mitführen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums (Hofgelände) ist seit dem 1. April 2003 erlaubnispflichtig.

Ein Verstoß gegen die Erlaubnispflicht stellt eine Straftat dar. Wer die oben genannten Waffen zum Zwecke der Selbstverteidigung bei sich führen will, benötigt demnach zwingend den sogenannten „Kleinen Waffenschein“.

Die Erteilung dieser speziellen Erlaubnis ist an eine Überprüfung der Zuverlässigkeit und der körperlichen Eignung gebunden. Die dazugehörigen Amtshandlungen sind gebührenpflichtig. Für nähere Informationen laden Sie sich bitte das nachfolgende Merkblatt herunter.


Kleiner Waffenschein Online beantragen

Sie können den Kleinen Waffenschein online beantragen. Für die Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät/Smartphone und die AusweisApp.

Für die Ausstellung des Kleinen Waffenscheins wird eine Gebühr von 150 Euro fällig.

Formulare

Kleiner Waffenschein - Online-Antrag