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Verbot bestimmter Waffen
Da bestimmte Waffen, Munition oder Geschosse besonders gefährlich sind oder häufig zur Begehung von Straftaten verwendet werden, sind bestimmte Gegenstände generell verboten
(Beispiele: Vollautomatische Selbstladewaffen, Waffen in Form eines Kugelschreibers, bestimmte Spring- und Fallmesser, Wurfsterne, etc.).
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt