ePass (Reisepass)
Antrag
Der ePass-Antrag wird vom Bürgeramt ausgefüllt.
Das persönliche Erscheinen des Passbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr zwingend notwendig. Bei minderjährigen Passbewerbern ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Zur Beantragung des Reisepasses ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Unterlagen
Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- der bisherige Reisepass bzw. Kinderreisepass
- 1 biometrietaugliches Lichtbild neuesten Datums in der Größe 35 x 45 mm (ohne Rand)
Informationen zur Beschaffenheit von Lichtbildern siehe www.bundesdruckerei.de
Gebühren
Der ePass kostet ab dem 24. Lebensjahr 60 Euro (10 Jahre Gültigkeit), 37,50 Euro kostet er für die Jüngeren (6 Jahre Gültigkeit). Für die Ausstellung eines ePasses im Expressverfahren fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 32 Euro an.Wohnortänderung
Änderungen des Wohnortes während der Gültigkeitsdauer werden vom Bürgeramt im ePass eingetragen.Namensänderung
Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des ePasses. Der ePass ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich.Wartezeit
Der ePass wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt circa vier bis fünf Wochen.Notfälle
In Notfällen kann ein Express-ePass beantragt werden.Abholung
Der ePass ist persönlich abzuholen.
In Ausnahmefällen wird der ePass gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Antragstellers auch an Dritte ausgehändigt. Die Vollmacht ist auch bei Ehegatten und Familienangehörigen erforderlich.
Eine Bevollmächtigung bei vorläufigen Reisepässen ist nicht möglich.
Der alte Reisepass muss bei der Abholung mitgebracht werden.
Zur Abholung des Passes ist eine Terminvereinbarung erforderlich.