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Schwerbehindertenausweis in Ingolstadt beantragen

Antrag Schwerbehindertenausweis

Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die

  • körperliche Funktion,
  • geistige Fähigkeit oder
  • seelische Gesundheit

eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX).

Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Schwerbehindert sind demnach Personen, die

  • einen GdB von wenigsten 50
  • und ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig in Deutschland haben.

Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt) festgestellt.

Anträge können online gestellt bzw. beim Bürgeramt der Stadt Ingolstadt oder beim Zentrum Bayern Familie und Soziales angefordert und eingereicht werden. 

Wichtige Ansprüche und Rechte für Menschen mit Behinderungen sowie die Anschriften der zuständigen Stellen kann man diesem Wegweiser entnehmen.