Antrag auf Akteneinsicht

1. Antragsteller (= Rechnungsadresse)

2. Angaben zur Person




Hinweis: die Akteneinsicht kann nur an berechtigte Personen erteilt werden. Für die Akteneinsicht sind entsprechende Nachweise erforderlich.




Füllen Sie bitte nachfolgende Felder aus. Sollten Sie mehr Anwesen einsehen wollen, klicken Sie bitte auf das grüne "+"-Symbol.

3. Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen benötigen Sie?

4. Versicherung der Richtigkeit der Daten

Das Bereitstellen der zur Einsicht beantragten (Akte(n) / Unterlage(n) ist gebührenpflichtig.
Pro Anwesen werden hierfür mindestens 10,00 Euro (je nach Aufwand) berechnet.
Die Übersendung der gewünschten Unterlagen erfolgt grundsätzlich per E-Mail im PDF-Dateiformat.
Folgende Kosten werden hierfür fällig: 5,00 Euro pro Datei