Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses

Kampfhunde der Kategorie II, für die kein Negativzeugnis ausgestellt wurde, dürfen nur mit Erlaubnis der Stadt gehalten werden. Die wichtigste Voraussetzung für die Erlaubnis ist ein „berechtigtes Interesse“ an der Haltung eines gefährlichen Tiers, reines Liebhaberinteresse genügt nicht.

 

Als Kampfhunde gelten in Bayern rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vom 10.07.1992) abschließend aufgeführt sind.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

  • Auch für Mischlinge (z. B. Rottweiler-Mischling) ist ein Antrag erforderlich.
  • Ab einem Alter des Hundes von 18 Monaten ist zusätzlich ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen zu den Wesensmerkmalen vorzulegen.
  • Beim Wechsel des Hundehalters verfällt das Negativzeugnis und muss vom neuen Halter neu beantragt werden.

Bei Fragen können Sie uns zu den normalen Öffnungszeiten telefonisch unter (0841) 305-1511 erreichen.

 

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit

  • 2 Fotos des Hundes in Front- und Seitenansicht
  • Gutachten eines/r staatl. beeidigten Hundeverständigen

Der nachfolgende Antrag setzt die Schriftform voraus. 

Um fortzufahren, wählen Sie daher bitte eine der folgenden 2 Möglichkeiten:

1. Anmeldung mit BayernID
 

Sie können sich daher für dieses Formular mit dem Bürgerkonto (BayernID) anmelden. Nach einem Klick auf diese Schaltfläche können Sie sich dort über Ihre BayernID anmelden oder sich dort registrieren.

 

Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch automatisch als rechtsgültig unterschrieben

2. Weiter ohne Anmeldung

 

Wenn Sie das Formular ohne BayernID Login ausfüllen möchten, haben Sie zwei Optionen:

  • Am Ende des Formulars wird Ihnen ein PDF zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie dieses aus und schicken es unterschrieben per Post an das Ordnungs- und Gewerbeamt Ingolstadt oder geben Sie es vor Ort ab (Adresse: Neues Rathaus, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt).

    oder
     
  • Sie können den Antrag auch persönlich vor Ort unterschreiben, wenn Sie zu den Öffnungszeiten in das Ordnungs- und Gewerbeamt Ingolstadt kommen. Den Antrag müssen Sie nicht ausgedruckt mitnehmen.


Erst mit Eingang der Bestätigung oder der Unterschrift vor Ort gilt der Antrag als gestellt.

Angaben zum Hundehalter

Angaben zum Hund

Bitte beachten Sie:

Zwei Wochen vor Ablauf des befristeten Negativzeugnisses ist ein Wesenstest dem Ordnungs- und Gewerbeamt vorzulegen.


Nach einem Klick auf "zum Herunterladen" können Sie das Formular abspeichern.
Bitte schicken Sie es uns unterschrieben an folgende Adresse:

Stadt Ingolstadt

Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz

Rathausplatz 4

85049 Ingolstadt

oder per E-Mail an:

ordnungsamt@ingolstadt.de