Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten nach § 34 IfSG

 

Nach § 34 Abs. 5 u. 6 IfSG hat die Einrichtung im o.g. Fall gegenüber dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben zu machen

Meldende Einrichtung
Betroffene Person

Mitteilung anderer Erkrankungen

Wir bitten um Mitteilung von anderen Erkrankungen wie z.B. Ringelröteln, Hand-Fuß-Mund, Pfeiffersches Drüsenfieber, Bindehaut­entzündung, Fieber, Influenza, Wurmerkrankungen, SARS-CoV-2

(keine namentliche Meldung von Personen nötig)

 



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