The differentiated Bavarian school system offers a variety of educational paths
Schülerinnen und Schüler im Unterricht ©BalanceFormCreative – stock.adobe.com

Die bayerischen Schulen leisten einen wichtigen Beitrag bei der Integration der aus der Ukraine geflohenen Schülerinnen und Schüler. Das aktuelle Rahmenkonzept für die schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine enthält Informationen und Hinweise zur Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher im bayerischen Schulsystem. Das Rahmenkonzept setzt auf einen flexiblen und schulartunabhängigen Ansatz. Das Rahmenkonzept wird bei Bedarf weiterentwickelt und aktualisiert.

Rahmenkonzept:


Das Wichtigste in Kürze


Schulorganisatorische Fragestellungen

Den aktuellen Stand der Dokumentation zur Erfassung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine in ASV finden Sie unter Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine

Ja. Grundsätzlich gilt es, die Herausforderungen, die mit der Aufnahme und Integration der großen Zahl an Menschen einhergehen, die vor dem Krieg aus der Ukraine nach Bayern geflohen sind, im gemeinsamen Schulterschluss zu bewältigen und die damit verbundenen Lasten auch im schulischen Bereich organisatorisch möglichst gleichmäßig zu verteilen. Sofern die räumlichen und personellen Kapazitäten es zulassen, können Schulen jedoch selbstverständlich auch mehr als eine Brückenklasse einrichten.

Brückenklassen können auch an Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien in kommunaler und privater Trägerschaft und an Mittelschulen in privater Trägerschaft eingerichtet werden. Unabhängig von der besuchten Unterrichtsform (Regelklassen, besondere Unterrichtsgruppen, Brückenklassen) gilt die reguläre Finanzierung nach den Regelungen im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz einschließlich der maßgeblichen Stichtage. Eine außergesetzliche Refinanzierung oder Förderung von Brückenklassen besteht daneben nicht.

Die Schulen orientieren sich am Rahmenkonzept zur schulischen Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2023/2024 des Staatsministeriums und setzen unter den dort verankerten Vorgaben (Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer) die entsprechenden Schwerpunkte, besonders in der Sprachförderung. Die Verantwortung für die Durchführung der Brückenklassen liegt bei der Schulleitung. Sie stimmt die konkrete pädagogische Konzeption und ihre Umsetzung mit den Lehrkräften vor Ort ab.

Die verbindlichen Musterformulare zur Einholung von Einwilligungen in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Schule finden sich hier - auch in ukrainischer Sprache.


Personalgewinnung und Personaleinsatz

Ukrainische Kinder und Jugendliche werden unterstützt, die deutsche Sprache zu erlernen und das bayerische Schulsystem kennenzulernen. Dies geschieht vor allem

  • bei der intensiven Sprachförderung in der Grundschule im Rahmen von „DeutschPLUS“,
  • in den „Brückenklassen“ der Jahrgangsstufen 5 bis 9 mit intensiven Förderangeboten des Spracherwerbs und einem Angebot an Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächern,
  • in weiteren schulischen Angeboten an weiterführenden und beruflichen Schulen ab Jahrgangsstufe 10.

Interessierte können sich durch eine eigenverantwortliche unterrichtliche Tätigkeit engagieren.

Für einen Einsatz in den schulischen Angeboten für ukrainische Kinder und Jugendliche an Schulen kommen besonders in Frage

  • pensionierte Lehrkräfte,
  • Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium oder Lehramtsbefähigung, die nicht im staatlichen Schuldienst stehen,
  • Studierende aller Fächer, insbesondere Lehramtsstudierende,
  • Personen, die in der Ukraine als Lehrkraft gearbeitet haben und über ausreichende Kenntnisse der deutschen und / oder englischen Sprache verfügen,
  • Personen mit Qualifikationen im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) bzw. „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF),
  • Personen, die bereits über Erfahrung im unterrichtlichen Bereich verfügen, z. B. aktuelle und ehemalige Aushilfs- bzw. Teamlehrkräfte, bisherige „Willkommenskräfte“ sowie Unterstützungskräfte im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“.

Zur Personalgewinnung sind verschiedene Möglichkeiten denkbar:

  • Gezielte Ansprache geeigneter Personen aus dem Umfeld der Schulen durch Schulleitung/Schulamt
  • „Direktbewerbungen“ interessierter Personen bei der Schule bzw. beim Schulamt

Generell kann eine unterrichtliche Tätigkeit an unterschiedlichen Standorten möglich sein. Welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind, ist im jeweiligen Einzelfall zu klären.

Wer sich in Brückenklassen oder DeutschPLUS-Kursen engagiert, erhält einen auf das Schuljahr 2023/2024 befristeten Arbeitsvertrag, der auf die Art und den Umfang des pädagogischen Einsatzes vor Ort abgestimmt ist.

Für staatliche Lehrkräfte, die bereits (z. B. verbeamtet) im Schuldienst tätig sind, werden die Modalitäten des Einsatzes in den Brückenklassen je nach individueller Situation festgelegt (z. B. Einsatz im Rahmen des regulären Stundendeputats; bei Lehrkräften in Teilzeit ggf. Erhöhung des Teilzeit-Maßes, ggf. auch Mehrarbeitsvergütung).

Die Vergütung im Angestelltenverhältnis richtet sich nach den tarifvertraglichen Vorgaben.

Die Aushilfskräfte werden direkt beim Freistaat Bayern beschäftigt. Die Höhe der Vergütung hängt von dem konkreten Einsatzbereich, den überwiegenden Tätigkeiten, den jeweiligen Qualifikationen und ggf. den beruflichen Vorerfahrungen ab.

Lehrkräfte im Ruhestand sind voll qualifiziert und verfügen über wertvolle Erfahrungen. Jede Lehrkraft, die nach Ruhestandseintritt wieder zurück an die Schule möchte, ist daher willkommen – unabhängig davon, wie lange der Eintritt in den Ruhestand schon zurückliegt.

Die Anzahl der Stunden, die gearbeitet werden kann ohne pensionsschädlich zu wirken, variiert je nach persönlicher Situation. Zudem gelten ab dem 15.08.2022 befristet bis zum 31.12.2025 erhöhte Hinzuverdienstgrenzen für Lehrkräfte im Ruhestand. Dies gilt für Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse auf Grund des erhöhten Arbeitsaufwands u. a. wegen der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine erfolgen. Die Höchstgrenze wird um den Faktor 1,5 vervielfacht, wenn der Ruhestandeintritt wegen Erreichens der jeweiligen gesetzlichen Altersgrenze oder nach Hinausschieben erfolgte.

Zuständig für alle Fragen der Abwicklung sind die jeweiligen Regierungen.

Die notwendigen Formulare finden Sie an gewohnter Stelle auf der Homepage Ihrer Regierung.


Unterstützungsangebote

Zur Unterstützung hinsichtlich des Ukraine-Kriegs bzw. der Brückenklassen bietet die ALP Dillingen im kommenden Schuljahr folgende Lehrerfortbildungen für alle Schularten an:

  • Dreitägige schulartübergreifende Auftakt-Online-Großtagung „Ukraine – Blickwinkel?: Deutsch als Zweitsprache, Politische Bildung und Umgang mit Traumatisierung“;
  • 40 e-Sessions, die auch mehrfach je nach Bedarf aufgelegt werden könnten;
  • sieben Online-Selbstlernkurse;
  • ein Extra-Angebot und 32 integrierte Angebote für ukrainische Lehrkräfte.

Nähere Informationen sowie weitere zahlreiche Unterstützungsangebote finden Sie unter auf der Themenseite der ALP Dillingen.

Zur Unterstützung der schulischen Integration von geflohenen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine hat das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München eine Übersichtsseite mit Materialien und weiterführenden Links zusammengestellt:

https://www.willkommen.schule.bayern.de/


Unterrichtlich/pädagogischer Umgang mit dem Krieg

Eine schulische Willkommenskultur erfordert, dass sich geflohene Kinder und Jugendliche an den Schulen angenommen und sicher fühlen. Entsprechend gilt an den Schulen gegenüber Mobbing und Diskriminierung eine klare Null-Toleranz-Strategie. Es ist Aufgabe der gesamten Schulfamilie, Schülerinnen und Schüler vor Diskriminierungen zu schützen und ein tolerantes Miteinander zu fördern.

Im Sinne des fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziels der Politischen Bildung ist die Schule ein geeigneter Ort, um in einem geschützten Rahmen offen und altersangemessen über kriegerische Auseinandersetzungen sprechen zu können. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch im Unterricht einen Raum bekommen, ihre Ängste und Sorgen zum Ausdruck zu bringen, und in einem demokratischen Diskurs einen eigenen Standpunkt zum aktuellen Geschehen zu entwickeln. Dabei ist es für die Lehrkräfte unerlässlich, den zum Teil heterogenen Sichtweisen auf den Krieg im Sinne des Beutelsbacher Konsenses zu begegnen. Dies bedeutet auch, mitunter zu entscheiden, was im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Völkerrechts nicht kontrovers ist. Dabei ist ggf. Aufklärungsarbeit zu leisten und sind Falschinformationen („Fake News“) als solche zu thematisieren. Durch Versachlichung kann es darüber hinaus gelingen, Ereignisse und Bedrohungsszenarien in ihren Dimensionen einzuordnen, ohne damit den Emotionen der Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung abzusprechen.

Um der Gefahr vorzubeugen, dass sich der Konflikt in den schulischen Bereich überträgt, ist es wichtig darauf zu achten, dass der Krieg nicht als Konflikt zwischen Nationen dargestellt wird und die Akteure richtig benannt werden. Insbesondere dürfen Kinder und Jugendliche nicht aufgrund politischer Entscheidungen in ihren Herkunftsländern stigmatisiert oder für diese verantwortlich gemacht werden. Eine besondere Sensibilität ist daher bei Schülerinnen und Schülern mit Verbindungen nach Russland und in die Ukraine geboten. Diese müssen als Teil der Schulfamilie besonders geschützt und Anfeindungen strikt unterbunden werden.

Bei Konflikten an Schulen stehen innerschulisch als Ansprechpartner die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die Beratungslehrkräfte zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten der Staatlichen Schulberatung finden Sie hier.

Weiterhin kann auf die 25 Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz verwiesen werden, die dienstlich an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen angebunden sind und über diese vertraulich kontaktiert werden können. Diese speziell ausgebildeten Schulpsychologen, Schulpsychologinnen bzw. Beratungslehrkräfte stehen der ganzen Schulfamilie als kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Prävention sowie anlassbezogene Intervention gegen jedwede Form von Extremismus oder Diskriminierung zur Verfügung. Sie beraten Lehrkräfte im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Diskriminierung, Demokratiefeindlichkeit, Diffamierung sowie Radikalisierung im Schulkontext. Zudem fördern sie die kritische Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern, sodass diese Falschinformationen erkennen können. Die Dekonstruktion von tradierten Stereotypen und der damit einhergehende Abbau von Vorurteilen gehören ebenso zu ihrem Aufgabenbereich.

Im Rahmen von Brückenklassen können Wahlfächer eingerichtet werden, in denen – z. B. zur Unterstützung des Pflichtunterrichts in Deutsch als Zweitsprache, Englisch oder Mathematik – auch Ergänzungsangebote in ukrainischer Sprache stattfinden. Grundsätzlich können von den Schülerinnen und Schülern auch Freistunden genutzt werden, um eigenständig mit Unterrichtsmaterialien in ukrainischer Sprache zu arbeiten.

Zur Umsetzung von Unterrichtssequenzen in ukrainischer Sprache stehen im Internet umfassende Hilfsmittel zur Verfügung. Das Medieninstitut der Länder – FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH hat auf MUNDO, der frei zugänglichen offenen Bildungsmediathek der Länder, ukrainische Lehrwerke verlinkt. Diese können dort über die Suche „Ukraine Schulbuch“ schnell gefunden und niederschwellig ohne Passwort oder Kennung genutzt werden. Auch der Zugriff auf ukrainische Lehrwerke des Faches Deutsch als Fremdsprache ist möglich (Suche: „Ukraine Schulbuch deutsch“). Darüber hinaus stehen die ukrainischen Bildungsmedien auch in der mebis Mediathek zur Verfügung stehen, so dass auch eine einfache Einbindung in die mebis Lernplattform möglich ist. Die mebis Lernplattform kann auch auf die Sprache „Ukrainisch“ umgestellt werden.

  • Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen stellen Internet-Angebote bereit, in denen sich Hinweise auf vielfältige Unterstützungsangebote finden:
  • ISB: Unter dem Titel „Willkommen an Bayerns Schulen“ hat das ISB ein Info-Portal eingerichtet, das unter der Adresse https://www.willkommen.schule.bayern.de/ abrufbar ist und laufend ergänzt wird. Dort werden sukzessive unterstützende Angebote für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal (pädagogisch-didaktische Materialien z. B. zum Spracherwerb oder zum Erwerb interkultureller Kompetenz, digitale Sprachlernanwendungen, Lern- und Lehrmittel, Konzepte und Good-Practice-Beispiele) sowie Informationen über die Ukraine bereitgestellt (z. B. Landeskunde, ukrainisches Schulsystem, Hintergründe zum Konflikt, Hilfsmittel zur Erleichterung der Kommunikation zwischen ukrainischen und bayerischen Kindern und Jugendlichen). Darüber hinaus wird auch auf weitere einschlägige Informations- und Unterstützungsangebote anderer Institutionen (z. B. StMUK, ALP, KIBBS, Beraterinnen und Berater Migration, Staatliche Schulberatung, Ministerialbeauftragten) verlinkt.
  • ALP: Auf der Website der ALP Dillingen ist eine eigene Themenseite eingerichtet, die unter der Adresse ALP Dillingen: Unterstützungsangebote für Lehrkräfte im Umgang mit dem Ukraine-Krieg u. a. Materialien für Lehrkräfte zur Verfügung stellt. Diese Angebote unterstützen die Lehrkräfte in der derzeitigen Situation gezielt und bedarfsgerecht. Neben Informationsmaterialien bieten Selbstlernkurse und eSessions die Möglichkeit, dass Lehrkräfte zeitlich flexibel an für sie passenden und ihren Bedürfnissen entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Thematisch werden unterschiedliche Bereiche abgedeckt, wie etwa der Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen, eine Einordnung des Krieges aus der Perspektive der politischen Bildung oder der sprachsensible Unterricht. Eine Anmeldung zu den Online-Lehrgängen ist direkt von der Themenseite aus über FIBS möglich.
  • Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ) stellt vielfältige Angebote zum Thema Krieg in der Ukraine bereit. Dazu gehören u. a. mehrere aktuelle historisch-politische Analysen in der Zeitschrift „Einsichten + Perspektiven“, Unterrichtsmaterialien in der Reihe „Zeit für Politik“ sowie eine Auswahl-Linkliste zu besonders relevanten Angeboten anderer Anbieter.
  • Für die jüngere Generation war der Krieg bisher ein geschichtliches Ereignis, das sie aus Geschichtsbüchern oder durch Erzählungen der Urgroßeltern kannten. Hier finden sich Materialien zum Thema „Krieg im Alltag thematisieren“.
  • Im Bereich der Grund- und Mittelschulen sind die Beraterinnen und Berater Migration an den Staatlichen Schulämtern qualifizierte und bewährte Ansprechpartner für Fragen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- oder Fluchthintergrund. Sie unterstützen Grund- und Mittelschullehrkräfte bei der Umsetzung von qualitativ hochwertigen Deutschfördermaßnahmen sowie bei der interkulturellen Erziehung und tragen dazu bei, die interkulturellen Kompetenzen von Lehrkräften zu stärken und damit die Integration der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu fördern.

Im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine spielt aus Russland gesteuerte Desinformation eine wichtige, weil potenziell destabilisierende Rolle. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nimmt diese Bedrohung sehr ernst und hat für den Einsatz im Unterricht zweiseitige Dokumente erstellt, die für den Themenbereich sensibilisieren und eine Informationsgrundlage zum Umgang mit Desinformation zur Verfügung stellen: Umgang mit Desinformationen

Auf der Website der ALP Dillingen ist unter der Adresse ALP Dillingen: Unterstützungsangebote für Lehrkräfte im Umgang mit dem Ukraine-Krieg eine eigene Themenseite abrufbar, die auch Fortbildungsangebote für Lehrkräfte vorstellt. Diese Angebote unterstützen die Lehrkräfte in der derzeitigen Situation gezielt und bedarfsgerecht. Darüber hinaus legt die ALP Dillingen eine Fortbildungsschiene auf, die sich auf die DaZ-Lehrwerke bezieht und bspw. Grundlagen zum Spracherwerb bzw. zur Sprachvermittlung und dem Einsatz der DaZ-Lehrwerke vermittelt.

Eine Übersicht der befristet zugelassenen DaZ-Lehrwerke steht im Fachportal des ISB „Willkommen an Bayerns Schulen“ zum Download bereit: https://www.willkommen.schule.bayern.de/paedagogische-anregungen/spracherwerb-und-kommunikation/ Sie ist nicht abschließend und wird ggf. noch ergänzt.

Eine digitale Handreichung zu den DaZ-Lehrwerken und -Materialien mit methodisch-didaktischen Hinweisen, Einsatzmöglichkeiten und Unterstützungsmaterialien ist im Fachportal „Willkommen an Bayerns Schulen“ unter www.willkommen.schule.bayern.de zum Download verfügbar.


Steuerungsgruppen

Stand: 03. April 2024

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    Unterstützung für aus der Ukraine geflohene Schüler