TOP Ö 22: Erneuter Erlass einer Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt zur Abwehr von Gefahren und Störungen während des Jahreswechsels vom 31.12.2021 auf den 01.01.2022 auf Grund des Abschießens und Abbrennens von Feuerwerkskörpern (Feuerwerksverbotsverfügung) (Referent: Herr Müller)