Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt können Einsicht in die genehmigten Niederschriften zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerversammlungen nehmen. Dieses Recht steht auch auswärts wohnenden Personen zu, soweit ihr Grundbesitz oder ihre gewerbliche Niederlassung in Ingolstadt betroffen ist.
Der öffentliche Teil der Niederschriften kann online im
Die öffentlichen Niederschriften der Kommissionen und Beiräte sind ausschließlich über eine persönliche Einsichtnahme im Hauptamt der Stadt Ingolstadt einsehbar.
Für eine persönliche Einsichtnahme ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument, wie der Personalausweis, vorzulegen. Um die gewünschte Niederschrift bereithalten zu können, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung nötig.
Stadtrat und Ausschüsse:
Altes Rathaus, 1. Stock, Zi. 105
Tel.: (0841) 3 05-10 12
E-Mail:
Bezirksausschüsse und Bürgerversammlungen:
Altes Rathaus, Erdgeschoss, Zi. 001
Tel.: (0841) 3 05-10 40
E-Mail:
Einen Anspruch auf Erteilung von Abschriften oder Fotokopien besitzen weder die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt noch die auswärts wohnenden wegen Grundbesitz oder gewerblicher Niederlassung berechtigten Personen. Nach Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO steht dieses Recht nur den Mitgliedern des Stadtrates für Beschlüsse zu.