Gebühren, Satzung, Mietinstrumente
Gebühren
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule hat sozialverträgliche Gebühren und gewährt Geschwister- und Sozialermäßigungen, so dass die Musikschule allen sozialen Schichten und Bevölkerungskreisen offensteht.
>>Gebührensatzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Ermäßigungen für Familien
Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent
Mehrfächerbelegung
Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.
Sozialermäßigung
Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe angerechnet.
Satzung
>>Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Mietinstrumente
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt für Anfänger Mietinstrumente zur Verfügung (monatliche Mietgebühr: 18 Euro, kleine Größen von Streich- und Blasinstrumenten,Gitarren und Akkordeons: 11 Euro).
Kündigung
Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung des Schülers oder seines Vertretungsberechtigten beendet werden.