Infos zu den Wahlen
Aktuelle Wahlergebnisse finden Sie >> hier.
Hinweise zum organisatorischen Ablauf - Bürgerentscheide am 24. Juli 2022
1. Versand der Benachrichtigungsbriefe
Um abstimmen zu können, ist eine Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich.
Alle Stimmberechtigten, die in dieses Verzeichnis aufgenommen wurden, erhalten ihre Abstimmungsbenachrichtigung in Form eines Briefs.
Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Stimmrecht, zum zuständigen Abstimmungslokal und zur Möglichkeit der Briefabstimmung.
Die Benachrichtigung muss bis spätestens 3. Juli jedem Stimmberechtigten zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Brief erhält, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.
Abstimmen dürfen im Regelfall volljährige Deutsche und EU-Bürger, die sich am Tag des Bürgerentscheids seit zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Ingolstadt aufhalten.
2. Abstimmungsunterlagen für Briefwahl
Der Benachrichtigungsbrief enthält auch ein Antragsformular für die Briefwahl.
Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich gestellt werden. Bei der Beantragung sind auch bei Nichtverwendung des amtlichen Musters immer Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift des Stimmberechtigten anzugeben.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.
Alternativ können die Abstimmungsunterlagen für die Briefwahl unter www.ingolstadt.de/briefwahl (Bürgerservice-Portal) auch online beantragt werden.
Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock).
Die Briefabstimmungsunterlagen können erforderlichenfalls dort persönlich beantragt und abgeholt werden. Zur persönlichen Antragstellung ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Von einer persönlichen Antragstellung im Wahlamt bitten wir aber aus Gründen des Infektionsschutzes nach Möglichkeit abzusehen! Auch zur Vermeidung Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.
Öffnungszeiten Wahlamt:
Mo bis Fr 08.00 bis 12.30 Uhr
und
Mo und Di 13.30 bis 16.00 Uhr
Do 13.30 bis 17.30 Uhr
Nach erfolgter Briefabstimmung kann der rote Abstimmungsbrief kostenfrei dem Wahlamt geschickt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Wichtiger Hinweis: Rote Abstimmungsbriefe können am Tag der Abstimmung (24. Juli) nicht in den Allgemeinen Abstimmungsbezirken abgegeben werden.
Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Abstimmungsbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun!
Alle Stimmberechtigten, die von der Briefabstimmung Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Abstimmungsbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (24.07.2022,18 Uhr) erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg.
Da die Abstimmungsbriefe den zuständigen Abstimmungsvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefabstimmungsunterlagen sehr dankbar.
Briefabstimmungsunterlagen können bis zum Freitag, 22.07.2022, 15 Uhr, beantragt werden. An diesem Tag hat das Wahlamt im Neuen Rathaus länger geöffnet (bis 15 Uhr).
Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.
Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Freitag vor der Abstimmung noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefabstimmung entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.
Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 0841 305-1266 erreichbar.
3. Hinweise für Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen
Aus der Abstimmungsbenachrichtigung ergibt sich, ob das zugeordnete Abstimmungslokal (Urnenabstimmung) barrierefrei ist. Stimmberechtigten mit Mobilitätseinschränkungen, deren Abstimmungslokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Abstimmungsunterlagen per Briefwahl.
Kontakt zum Wahlamt in Pandemiezeiten
Aufgrund der Pandemie wird dringend gebeten, die kontaktlosen Möglichkeiten der Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen und die Zu- und Rücksendung der Unterlagen auf dem Postweg zu nutzen.
Aktuelle Pressemitteilungen des Wahlamtes
Ortssprecherwahlen 2021
Die Ortssprecherwahlen wurden in den sechs Ingolstädter Ortsteilen Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen und Zuchering (mit Seehof und Winden) durchgeführt.
Funktion und Aufgaben des Ortssprechers
Das Ehrenamt des Ortssprechers bildet ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Ortsteile, indem er diese bei den Stadtratssitzungen vertritt. Neben seiner beratenden Tätigkeit im Stadtrat, ist der Ortssprecher auch ein wichtiger Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in seinem Ortsteil und vertritt die Stadt Ingolstadt bei örtlichen Anlässen.
Zudem hat der Ortssprecher das Recht, an allen Stadtratssitzungen teilzunehmen und sich dort zu Wort zu melden. Er besitzt ein Antragsrecht für örtliche Angelegenheiten und muss in bedeutsamen Angelegenheiten, die seinen Bereich betreffen, angehört werden. Für seine Arbeit erhält der Ortssprecher sowohl eine Aufwandsentschädigung, als auch Sitzungsgelder.
Das Amt des Ortssprechers ist ein kommunales Ehrenamt mit beratenden Aufgaben. Gewählt wird der Ortssprecher in allen Ortsteilen, die bis 18. Januar 1952 eigenständig waren und die nicht bereits im Stadtrat oder in einem Bezirksausschuss vertreten sind.
Wahlhelfer
Damit Wahlen in Ingolstadt nach den demokratischen Prinzipien ordnungsgemäß durchgeführt werden können, sind am Wahlsonntag bis zu 1500 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz. Wahlhelfer kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Tagsüber überwachen die Wahlhelfer am Wahltag die Wahlhandlung. Außerdem geben sie Stimmzettel aus, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wähler zum Ablauf bei der Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis im Wahllokal.
Zeitliche Inanspruchnahme & Vergütung des Ehrenamts
In den allgemeinen Wahllokalen in den Stadtgebieten wird bis 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Einteilung nimmt der Wahlvorsteher kurz vor dem Wahltermin vor und informiert seine Teammitglieder. An der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle teil.
Wer ein Wahlteam als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher leitet, erhält ebenso wie der Schriftführer in der Regel in der Woche vor dem Wahltermin eine ca. einstündige Wahleinweisung. Die anderen Teammitglieder (Beisitzer) werden am Wahltag vom Wahlvorsteher mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.
Alle Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten 80 Euro (Beisitzer und Wahlhelfer 60 Euro).
Bewerbung
Wenn Sie gerne am Wahlsonntag mithelfen wollen, wäre es von Interesse, ob Sie ausschließlich in einem Wahllokal in Wohnortnähe eingesetzt werden wollen, oder ob Sie auch flexibel überall in Ingolstadt eingesetzt werden können. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Kontaktdaten (Telefon, Mobil, E-Mail) mit, damit ihr Wahlvorstand vor der Wahl die nötigen Absprachen treffen kann.
>> Hier gelangen Sie zum Eingabeformular.
Wer tatsächlich zum Einsatz kommt, erhält rechtzeitig eine schriftliche Berufung vom Wahlamt. Es enthält die notwendigen Informationen (Wahllokal, Funktion, evtl. Schulungstermin).
Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten als Wahlhelfer
Ihre Daten werden zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze:
- Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung
- Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
- Bundeswahlgesetz
- Bundeswahlordnung
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- Europawahlordnung
- Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, des Kreistages und der Landräte
- Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen
- Satzung der Stadt Ingolstadt zur Wahl des Migrationsrats
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks.
Daten von Wahlhelfern werden nach der Erhebung bei der Stadt Ingolstadt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung zukünftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Die Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefon 0841 305-0, stadtverwaltung@ingolstadt.de.
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Ingolstadt erreichen Sie unter Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, datenschutz@ingolstadt.de.
Weitere Informationen zum Datenschutz einschließlich zu Ihren Rechten sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Wahlhelfer
Wahlorganisation der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: wahlhelfer@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1264 und -1265