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Straßenunterhalt und Brückenbau

Aufgaben:

  1. Unterhalt u. Instandsetzung innerstädtischer Geh- und Radwege, Straßen und Plätze
  2. Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen und Plätzen (zum Beispiel Lichtraumprofil)
  3. Planung, Bau, Sanierung und Unterhalt von Ingenieurbauwerken (Brücken, Unterführungen, Grundwasserwannen, Stützmauern und Lärmschutzwände)
  4. Abwicklung von Untersuchungen an Ingenieurbauwerken, Führung der Brückenbücher
  5. Mitwirkung beim Bau von Ingenieurbauwerken in der Trägerschaft Dritter, sofern Übernahme in die Baulast der Stadt erfolgt
  6. Erweiterung und Unterhalt der Straßenbeleuchtung
    >> Klimaschutzinitiative «Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik«
  7. Genehmigung, Koordination und Überwachung von Bau- und Aufgrabungsarbeiten Dritter im bestehenden Straßenbereich
  8. Mitwirkung bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen, Vollzug verkehrsrechtlicher Anordnungen des Amts für Verkehrsmanagement und Geoinformation
  9. Unterhaltung der Fahrbahnmarkierungen
  10. Koordinierung und Unterhaltung der Weg weisenden Beschilderung
  11. Abwicklung von Bordsteinabsenkungen