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Amtsärztliche Begutachtung

Durch die Ärztinnen des Gesundheitsamtes werden Untersuchungen zur amtsärztlichen Begutachtung durchgeführt, wenn eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift dies vorschreibt oder ermöglicht. Vorgeschrieben sind amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen zu jeweils festgelegter Fragestellung und für definierte Personenkreise wie z.B. für Beamte und Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden, Studenten, Schüler oder Prüflinge, für Ausländer oder Asylbewerber, Kriegsopfer, Behinderte oder psychisch Kranke.

In der Regel wird das Gesundheitsamt mit der Gutachtenserstellung durch eine andere Behörde, wie z.B. das Kultusministerium, eine Hoch-/Schule, das Sozial-, Ordnungs- oder Ausländeramt beauftragt oder aber die zu begutachtende Person kann ein entsprechendes Aufforderungsschreiben zu einer amtsärztlichen Untersuchung vorlegen. Allein auf Wunsch einer Privatperson dürfen amtsärztliche Gutachten nicht erstellt werden.

Terminvereinbarung zur amts-/ärztlichen Begutachtung ist erforderlich über die allgemeine Anmeldung im Gesundheitsamt.

Kontakt:

 

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