Seiteninhalt

Familienplanungsfonds

Das Recht auf Familienplanung ist ein Grundrecht, das nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Frauen und Männer abhängig sein darf.

Aus diesem Grund hat sich die Stadt Ingolstadt dazu entschlossen als freiwillige Leistung der Stadt einen Familienplanungsfonds aufzulegen.

Wer kann diese Leistungen beziehen?

Personen, die in Ingolstadt ihren Erstwohnsitz haben und die das 22. Lebensjahr vollendet und aktuell einen IngolstadtPass besitzen oder folgende Leistungen beziehen:

  • Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII
  • Berechtigte für laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld).
  • Die dem Haushalt eines SGB II Leistungsberechtigten angehörenden unverheirateten unter 25-jährigen Kinder, die aufgrund des Bezugs von Kindergeld nach § 7 Abs.3 Nr.4 SGB II von SGB II Leistungen ausgeschlossen sind
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Empfänger von Wohngeld (WoGG)
  • Leistungsberechtigte des Kinderzuschlags nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) einschließlich des (Ehe-)Partners und der bei der Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigten Personen
  • Empfänger von Leistungen nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (Übernahme von Beiträgen von Kindertageseinrichtungen oder ganz oder teilweiser Erlass von Kitagebühren)
  • BAföG-Empfänger
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe
  • Empfänger von Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II
  • Personen die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren
  • Personen die Bundesfreiwilligendienst leisten

Ich gehöre zu keiner dieser Personengruppen - gibt es Härtefälle, in denen die Leistungen trotzdem beantragt werden können?

Die Schwangerschaftsberatungsstellen bestätigen das Vorliegen eines Härtefalles. Als Härtefall kommt z.B. der Verhütungswunsch einer Frau in Betracht, deren Ehemann/Partner nicht mit einer Verhütung einverstanden ist und ihr daher auch kein Geld zum Kauf von Verhütungsmittel zur Verfügung stellt.

Welche Verhütungsmittel werden bezahlt?

Es werden hauptsächlich Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel bzw. -maßnahmen übernommen. Erstattungsfähig sind daher insbesondere die Kosten für

  • Pille (das Rezept kann bis zu sechs Monate ausgestellt werden)
  • Pille danach
  • Depot-/Dreimonatsspritze
  • Hormon-/Kupferspirale
  • Kupferkette
  • Verhütungsstäbchen
  • Vaginalring
  • Verhütungspflaster
  • Vasektomie
  • Kondome
  • Sterilisation (soweit nicht medizinisch notwendig)
  • Nicht aufgeführtes ärztlich verordnetes Verhütungsmittel
  • Nicht verordnungspflichtiges von einer Schwangerschaftsberatungsstelle oder einem Arzt befürwortetes Verhütungsmittel

Andere nicht verordnungspflichtige Verhütungsmittel können nur übernommen werden, wenn diese Verhütungsmethode im jeweiligen Einzelfall zuvor von einer Schwangerschaftsberatungsstelle oder einem Arzt oder einer Ärztin befürwortet wurde.

In welcher Höhe werden die Kosten übernommen? Wann muss ich den Antrag stellen?

Das Verhütungsmittel kostet weniger als 100 Euro:

Hier kann der Antrag auch im Nachhinein – wenn die Kosten bereits selbst bezahlt wurden – gestellt werden, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ausstellung der ärztlichen Verordnung. Dem Antrag ist eine Kopie des Ausweises/eAT, eine Kopie der Rückseite des IngolstadtPasses oder eine Kopie des Sozialleistungsbescheides sowie die ärztliche Verordnung und die Quittung der Apotheke beizufügen.

Die Verhütungsmittel kosten mehr als 100 Euro:

Der Antrag muss vor der Behandlung gestellt werden. Je nach ärztlicher Verordnung erhält dann die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Kostenübernahmeerklärungen (eine für sich und eine zur Weitergabe an die Arztpraxis und oder Apotheke). Nach Einsetzen des Verhütungsmittels sendet der Arzt seine Rechnung mit der Original-Kostenübernahmeerklärung an die Stadtverwaltung. Danach erfolgt eine Überweisung an den Arzt. Gegebenenfalls vorhandene Rechnungen von Apotheken können auch direkt durch die Stadtverwaltung beglichen werden.

Ich möchte meine Verhütungsmittel im Ausland kaufen oder bestellen. Kann ich diese Rechnungen einreichen?

Es werden nur die Quittungen und Rechnungen von Apotheken und Ärzten in Deutschland akzeptiert.

Ich möchte eine Verhütungsmethode nutzen, die nicht vom Arzt verordnet wird. Werden diese Kosten auch übernommen?

Es werden vor allem die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel erstattet. Sollten Sie sich für eine andere Verhütungsmethode entschieden haben, können die Kosten nur erstattet werden, wenn ein Arzt oder eine der Schwangerenberatungsstellen der Stadt Ingolstadt die Notwendigkeit dieses Verhütungsmittels bestätigt. Diese schriftliche Bestätigung ist mit dem Antrag und der Rechnung einzureichen.

Werden die Leistungen für Männer und Frauen bezahlt?

Das Geschlecht ist unwichtig bei der Beantragung von Leistungen aus dem Familienplanungsfonds. Menschen eines jeglichen Geschlechts können die Leistungen in Anspruch nehmen.

Dürfen auch Frauen Rechnungen für Kondome einreichen?

Selbstverständlich. Kondome dienen nicht nur der Verhütung von Schwangerschaften, sondern auch dem Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV oder Hepatitis. Sie dürfen daher auch zusätzlich zu einem anderen Verhütungsmittel noch Kondome verwenden.

Wie kann ich die Leistungen beantragen?

Die Leistungen aus dem Familienplanungsfonds können schriftlich und online beantragt werden. Es ist kein persönlicher Termin erforderlich.

Hier können Sie den Antrag online ausfüllen und weitere Dokumente hochladen. Eine Originalunterschrift ist auf dem Antrag nicht erforderlich.

Hier können Sie das Antragsformular downloaden (PDF; 131 kB).

Die Leistungen des Familienplanungsfonds können bei der zentralen Bearbeitungsstelle für Bildungs- und Teilhabeleistungen (beim Jobcenter) beantragt werden. Für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG und dem SGB XII erfolgt die Bearbeitung der Anträge beim Sachgebiet Asyl im Amt für Soziales.

Wohin kann ich mich bei Fragen zu Familienplanung und Verhütung wenden?

Im Stadtgebiet Ingolstadt sind folgende Beratungsstellen zuständig:

Tel.: 0841 93755-60
Fax: 0841 93755-30
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen

Flyer Familienplanungsfonds in verschiedenen Sprachen


Informationen für Apotheken und Arztpraxen

Dokument anzeigen: Familienplanungs­fonds - Apotheken
Familienplanungs­fonds - Apotheken (PDF, 139 kB | Dokument vorlesen)
Dokument anzeigen: Familienplanungs­fonds - Urologische Praxen
Familienplanungs­fonds - Urologische Praxen (PDF, 118 kB | Dokument vorlesen)
Dokument anzeigen: Familienplanungs­fonds - Gynäkologische Praxen
Familienplanungs­fonds - Gynäkologische Praxen (PDF, 118 kB | Dokument vorlesen)