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Trennung und Scheidung; Beratung

Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.

Beschreibung

Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte in der Familie zu bewältigen und die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Im Falle von Trennung und Scheidung steht bei der Beratung das Bestreben im Vordergrund, dass die von der elterlichen Trennung und Scheidung betroffenen Kinder mit ihren Bedürfnissen nicht aus dem Blick der Eltern geraten. Die Eltern sollen bei der Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft trotz Trennung und Scheidung unterstützt und befähigt werden. Bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist das betroffene Kind oder der Jugendliche angemessen zu beteiligen.

Trennungs- und Scheidungsberatung

Trennungs- und Scheidungsberatung

Wenn Eltern überlegen oder sich entschieden haben, nicht länger in Ehe oder Partnerschaft miteinander leben zu wollen, sind und bleiben beide Teile für ihre Kinder doch immer die Eltern.

Damit eine Trennung der Eltern für die Kinder so behutsam wie möglich abläuft, das Umgangsrecht im Sinne des Kindes fair und rücksichtsvoll für beide Elternteile gestaltet wird, unterstützen die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches mit einer professionellen Trennungs- und Scheidungsberatung.

  •  Beratung zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
  •  Beratung von Eltern und Kindern in Partnerschafts-,Trennungs- und Scheidungskonflikten, Wahrnehmung elterlicher Verantwortung orientiert am Alter und Entwicklungsstand der Kinder
  • Angemessene Unterstützung zur Erhaltung der Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zu wichtigen Bezugspersonen z.B. Geschwister oder Großeltern
  • Unterstützung, um einen Weg zu finden, wie Eltern das Sorgerecht und den Umgang mit den Kindern auch nach der Trennung wahrnehmen und gestalten können
  •  Beratung bei Umgangskonflikten, Erarbeitung von Bewältigungsstrategien für aktuelle und zukünftige Konflikte 
  • Erarbeitung eines einvernehmlichen, nach Möglichkeit schriftlich fixierten Konzepts zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge einschließlich des Umgangs mittels Methoden der Mediation 
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit dem Kind, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern u.ä. 
  • Stärkung für Kinder und Jugendliche durch angemessene Beteiligung in der Beratung 
  • Angebot des Begleiteten Umgangs zur Kontaktanbahnung 
  • Angebot des Begleiteten Umgangs oder Vermittlung eines begleiteten Umgangs bei richterlicher Anordnung

Mit dem Begleiteten Umgang wahren wir das Recht des Kindes auf Kontakt mit seinen Eltern. Durch den begleiteten Umgang wird die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Umgangskontakte zwischen einem Kind und dem abwesenden Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen in einem geschützten Rahmen ermöglicht.

Weitere Informationen im Behördenwegweiser zur Trennungs- und Scheidungsberatung

Kontakt 

Tel.: 0841 305-45401
Fax: 0841 305-45409
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: 323/324 (Infopoint/zentrales Geschäftszimmer)
Website besuchen
                                                                                                            

Voraussetzungen

 Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Kosten

Die Beratung kann von Vätern und Müttern kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

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