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Behördenwegweiser

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Vollzeitpflege; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.

Beschreibung

Pflegekinderdienst Ingolstadt

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Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Hinweise

Fristen

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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