Weitere Möglichkeiten der Kinderbetreuung
Ansprechpartner Tagespflege / Großtagespflege
Mobile Familie e. V. ist ein gemeinnütziger Verein und wurde im Februar 1995 auf Initiative der AUDI AG gegründet. Er ist Ansprechpartner für alle Formen von Tages- und Großtagespflege. Die gesetzliche Verantwortung liegt beim Amt für Kinderbetreuung und -bildung.
Eine Anmeldung für Tages- oder Großtagespflege über den Kita-Finder Ingolstadt ist möglich.
Tagespflege
Qualifizierte Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens zehn Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten. In Tagespflege können pro Tagespflegeperson bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden.
Großtagespflege
Großtagespflege ist eine Form der Tagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren.
Mindestens zwei qualifizierte Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis betreuen gleichzeitig mindestens sechs bis maximal zehn Kinder. Ab dem 9. zu betreuenden Kind muss mind. eine Tagespflegeperson eine Fachkraft (Erzieherin oder höhere Ausbildung) sein.
Die Betreuungspersonen sind selbständig tätig und erhalten Betreuungsgeld über das Amt für Kinderbetreuung und -bildung.
Die Mindestbetreuungszeit beträgt zehn Wochenstunden.
Großtagespflege findet in geeigneten Räumen statt, die nicht als privater Wohnraum genutzt werden, in sogenannten Großtagespflegestellen.
Fördermöglichkeiten
Schulkindergärten
Der Schulkindergarten ist ein Angebot für Eltern aus Ingolstadt, deren schulpflichtige Kinder aufgrund ihrer Schulreife und einer Testung vom Schulbesuch für ein Jahr zurückgestellt wurden. Für diese besondere, vorschulische Förderung stehen 15 Plätze je Schulkindergarten zur Verfügung. In Ingolstadt gibt es drei Schulkindergärten.
Die Anmeldung für einen Schulkindergarten erfolgt im jeweiligen Anmeldezeitraum über den Kita-Finder Ingolstadt. Im Anschluss finden nach telefonischer Terminvereinbarung die Anmeldegespräche mit der Einrichtungsleitung statt.
>> Schulkindergärten in IngolstadtSchulvorbereitende Einrichtungen (SVE)
Gesetzliche Grundlage:
Nach Art. 22 Abs. 1 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) sollen noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf die Schulfähigkeit sonderpädagogischer Anleitung und Unterstützung bedürfen, in Schulvorbereitenden Einrichtungen gefördert werden, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (z. B. Kindergärten) erhalten.
Die Schulvorbereitende Einrichtung wird im Regelfall für ein Schuljahr besucht. Ziel ist es, dass das Kind nach diesem Jahr in die Regelschule gehen kann.
In Ingolstadt gibt es jeweils eine SVE am Caritas Zentrum St. Vinzenz, an der Emmi-Böck-Schule, an der August-Horch-Schule und an der Nepomuk-von-Kurz-Schule.
Bitte melden Sie sich direkt in der jeweiligen Einrichtung an.
>> Schulvorbereitende Einrichtungen in Ingolstadt
Heilpädagogische Tagesstätten
Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) sind teilstationäre Einrichtungen zur Erziehung, Förderung und Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder von Behinderung bedroht im Alter von 3 bis 18 Jahren.
Kostenträger im Vorschulbereich ist der Bezirk Oberbayern, im Schulbereich das Amt für Jugend und Familie Ingolstadt.
>> Heilpädagogische Tagesstätten in Ingolstadt
Weitere Betreuungsmöglichkeiten
Kinderfrauen, Babysitter, Au Pair
Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an Mobile Familie e.V.
Wichtelgruppen
Bei Interesse an der Wichtelgruppe wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtung. Eine Anmeldung für einen Kindergartenplatz ist über den Kita-Finder Ingolstadt möglich.