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Ambulant betreute Wohngemeinschaften (WG)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften zeichnen sich durch das Selbstbestimmungsgremium der Bewohner bzw. ihrer Angehörigen aus. Dieses Gremium
  • wählt den Pflege- und Betreuungsdienst und den Umfang der externen Pflegeleistungen, die gegen Entgelt angeboten werden.
  • vertritt die Interessen der Bewohner gegenüber dem Vermieter und den Leistungserbringern
  • und organisiert den gemeinsamen Haushalt und die Beschäftigung der Bewohner.

Die Bewohner schließen Einzelmietverträge mit dem Initiator, Investor oder Vermieter ab. Es dürfen nicht mehr als zwei Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren mit je maximal 12 Bewohnern in unmittelbarer Nähe zueinander sein. Die Wohngemeinschaft muss baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbständig sein. Sie darf kein Bestandteil einer stationären Einrichtung (Heim) sein.

Pflegestützpunkt Ingolstadt: www.pflegestuetzpunkt-ingolstadt.deWeitere Informationen und eine Übersicht der Pflege- und Wohnplätze für betreutes Wohnen finden Sie beim Pflegestützpunkt Ingolstadt
unter www.pflegestuetzpunkt-ingolstadt.de