Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigt sind neben Asylbewerbern unter anderem auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines laufenden Asylverfahrens), die lediglich im Besitz einer ausländerrechtlich erteilten Duldung oder eines der in § 1 des Asylbewerberleistungsgesetz näher bezeichneten Aufenthaltstitel sind. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis. Anspruch haben nur Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.
Es werden folgende Leistungen gewährt:
- Grundleistungen:
der notwendige Bedarf an Unterkunft, Heizung, Gebrauchsgüter des Haushalts werden durch Sachleistungen gedeckt.
Zusätzlich wird ein Geldbetrag für Ernährung, Kleidung, Mittel der Gesundheits- und Körperpflege, Verbrauchsgüter des Haushalts sowie persönliche Bedürfnisse gewährt. - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
- Sonstige Leistungen die z. B. zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.
Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Kontakte:
Telefon: 0841 305-50262Telefon: 0841 305-50268
Telefon: 0841 305-50260
Fax: 0841 305-50279
E-Mail: leistung-asyl@ingolstadt.de
Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39.