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Sozialhilfe & Grundsicherung
Aufgabe der sozialen Hilfen (SGB XII, Unterhaltssicherung-USG) ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen werden allerdings nur so weit gewährt, als der Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Gern beraten wir Sie.