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Leistungen für "Bildung & Teilhabe"

Zentrale Bearbeitungsstelle "Leistungen für Bildung und Teilhabe"

Seit dem 1. Januar 2014 ist das Jobcenter Ingolstadt als Zentrale Bearbeitungsstelle neben den Anträgen für die Empfänger von Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) auch für die Anträge der Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag zuständig.

Nur Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können über die zuständigen Berater beim Amt für Soziales Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Folgende Maßnahmen für Bildung und Teilhabe können gefördert werden:
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Kostenübernahme des Mittagessens für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die
  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem jeweiligen Berater. Ihr Ansprechpartner ist im Gebäude Auf der Schanz 39:

  • A – G
    Telefon: 0841 305-50113
  • H – O
    Telefon: 0841 305-50111
  • P – Z
    Telefon: 0841 305-50112