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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruchsberechtigte erwachsende Personen, die durch Erreichen der Regelalters­grenze oder durch dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, erhalten Grundsicherungs­leistungen, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Erwerbsfähige Personen, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, können bei entsprechenden Voraussetzungen (z.B. kein ausreichendes Einkommen und Vermögen) Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen erhalten.

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Was versteht man unter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherungsleistungen?

Wer erhält grundsätzlich keine Grundsicherungsleistungen?

Wo erhalte ich die Vor-Ort-Beratung des Bezirks Oberbayern?

Können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Sozialhilfe erhalten?

Kann ich beide Leistungen gleichzeitig beziehen?

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Gibt es einen Unterhaltsrückgriff bei Kindern oder Eltern?

Was bedeutet volle Erwerbsminderung?

Welches Einkommen zählt?
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