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Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

Für eine Antragstellung ist KEINE persönliche Terminvorsprache erforderlich. Der Antrag kann über folgende Wege eingereicht werden:

  • per Post an die nebenstehende Adresse
  • durch Einwurf in den Hausbriefkasten
  • per E-Mail an wohngeld@ingolstadt.de oder

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Online-Terminvereinbarung - bei Bedarf

Ansprechpartner im Bereich Wohngeld

Worin besteht der Unterschied zwischen Wohngeld und Wohngeld plus?

Wer erhält Wohngeld?

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld?

Wer erhält grundsätzlich kein Wohngeld?

Wie kann ich selbst prüfen, ob ich Wohngeld Plus bekommen kann?

Wie kann ich Wohngeld beantragen?

Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf Wohngeld bearbeitet ist?

Keine zusätzlichen Anträge nötig, wenn bereits Wohngeld bezogen wird

Wann und Was muss ich bei Änderungen melden?

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