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Fortführung des Schwimmförderprogramms "Mach mit - Tauch auf!"

Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern und Erstklässlern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“


Um die Schwimmfähigkeit der Kinder zu verbessern und den Anteil an Nichtschwimmern bei Schuleintritt zu verringern, wurde das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“ vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration in das Leben gerufen. Nach erfolgreicher Umsetzung im Schuljahr 2021/2022, wird es ab dem Schuljahr 2023/2024 fortgeführt.

Hierfür wird ein Zuschuss je 50,00 € pro Gutschein für die Kursgebühren gewährt.
Neu hinzu kommt, dass die Kursanbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,50 € je Gutschein erhalten. Der Gesamtbetrag der Zuwendung ist innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraums auf 80.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt. Ersatzgutscheine, welche es im Jahr 2021/2022 gegeben haben, stehen nicht mehr zur Verfügung.

Die Gutscheine erhalten alle Vorschulkinder sowie alle Erstklässler zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 soll das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ nur noch für die Vorschulkinder verstetigt werden.

Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen und 2024/2025 schulpflichtig werden, können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einen Antrag stellen, um einen Gutschein zu erhalten.
Die Zuständigkeit richtet sich hierbei nach dem Wohnsitz. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ingolstadt haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Sport und Freizeit.

Für Kursanbieter gibt es ein entsprechendes Antragsformular, das zur Abrechnung mit den erforderlichen Anlagen (Gutscheine, Nachweise zur Qualifikation der Kursleitung) bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht wird. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins.

Bei der Stadt Ingolstadt ist hierfür das Amt für Sport und Freizeit zuständig. Ausschließlich für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – besteht die Möglichkeit, den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einzureichen. Dazu sind nähere Informationen auf der Seite des BLSV eingestellt.

Alle wichtigen Informationen können sie der Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren http://www.mach-mit.bayern.de/ entnehmen. In den FAQ können sich Eltern und Kursanbieter über die wichtigsten Fragen und dazugehörigen Antworten informieren.

Die Stadt Ingolstadt begrüßt die Aktion ausdrücklich und möchte Eltern ermutigen, dieses Angebot wahrzunehmen.