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Nutzung während der Ferienzeiten

Während der einwöchigen Ferien (Herbst- und Faschingsferien) bleiben die Sporthallen normal geöffnet. In den mehrwöchigen Ferien (Oster-, Pfingst-, Sommer- und Weihnachtsferien) sind die Sporthallen grundsätzlich geschlossen.

Eine Ausnahme bilden die Bezirkssportanlagen Nordwest, Südwest, Südost und Mitte. Diese sind auch in den Ferien für den Trainingsbetrieb durchgehend geöffnet.

Die Lehrschwimmbecken der Christoph-Kolumbus-Grundschule, der Grund- und Mittelschule an der Lessingstraße und der Grund- und Mittelschule an der Pestalozzistraße bleiben während der ein- und mehrwöchigen Ferien geschlossen.

Sollte dennoch die Nutzung einer Sportstätte oder eines Lehrschwimmbeckens während der geschlossenen Hallenzeiten gewünscht sein, ist vorab (spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn) einer der oben verlinkten Anträge zu stellen .

Sollte eine Halle trotz regulärer Öffnung in den Ferien nicht genutzt worden sein, bitten wir um eine frühzeitige Mitteilung vor der Abrechnung.

Folgende Fristen gelten für die Mitteilung der Zeiten:

  •  1. April für die Monate Januar, Februar, März
  •  1. Juli für die Monate April, Mai, Juni
  •  1. Oktober für die Monate Juli, August, September
  •  1. Januar für die Monate Oktober, November, Dezember

Sofern uns die Zeiten bis zu der jeweiligen Frist nicht mitgeteilt wurden, sind wir angehalten, die Hallennutzung abzurechnen.