Abfallrecht & Altlasten
Abfallrecht
Abfälle sollen vorrangig vermieden, wiederverwendet, recycelt oder anderweitig verwertet werden. Ziel dieser Abfallhierarchie ist, die Ressourcen besser zu nutzen und die natürlichen zu schonen. Hierzu bedarf es rechtlicher Rahmenbedingungen.
Das Abfallrecht ist durch eine Vielzahl europäischer Verordnungen und Richtlinien (Rechtsakte) geprägt. Dies spiegelt sich besonders auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wider, das vor allem die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzt.
Zu den elementaren Bestandteilen des Abfallrechts gehören neben dem Kreislaufwirtschafts- und dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz vor allem auch zahlreiche Verordnungen.
Das Abfallrecht dient in weiten Bereichen auch der Gefahrenabwehr. Der Mensch und seine Lebensgrundlagen sind vor Gefahren, die durch eine unordnungsgemäße Abfallentsorgung entstehen könnten, zu schützen. Hier sieht das KrWG und sein untergesetzliches Regelwerk Überwachungsinstrumente und -aufgaben vor, damit eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Abfällen gewährleistet werden kann.
Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften
Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach § 53 KrWG
- Hinweise des Umweltamtes zur Anzeigepflicht
- Formblätter und Infos der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS)
Entsorgung von Bauschutt, Straßenaufbruch und asbesthaltigen Abfällen
Altlasten
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt nach Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) ein Kataster, in dem die Grundstücke erfasst sind, bei denen der Verdacht besteht oder feststeht, dass eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast vorliegt. Die untere Bodenschutzbehörde der Stadt Ingolstadt ist zuständig für die Erfassung und Bearbeitung der Flächen im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster können Sie über nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigt wird.
>>> Zum Online Formular
Mehrwegangebot in der Region 10
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in ganz Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Die deutsche Bundesregierung hat diese eingeführt, um EU-Vorgaben für weniger Einwegverpackungen aus Plastik einzuhalten und so den Umweltschaden aufgrund des Abfallaufkommens zu reduzieren.
Weitere Informationen rund am die Mehrwegangebotspflicht und die Umsetzung in den regionalen Betrieben finden Sie hier: https://nachhaltigkeitsagenda-ingolstadt.de/mehrweg
Kontakt:
Rathausplatz 2
85049 Ingolstadt