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PV-Anlagen / Batteriespeicher

Das Förderprogramm endete zum 30.09.2023

Dach-Photovoltaikanlagen sind Anlagen ab 1 kWp Leistung, die auf dem Dach von Gebäuden installiert werden. Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen gibt es zwei Betriebsmodelle: Die Volleinspeisung und die Überschusseinspeisung. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz (Netz der Stadtwerke, da die Stadtwerke in Ingolstadt Netzbetreiber sind) eingespeist und nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vergütet. Bei der Überschusseinspeisung wird der überschüssige Strom, der nicht lokal verbraucht oder gespeichert werden kann, ins öffentliche Stromnetz eingespeist und ebenfalls nach dem EEG vergütet.

Gefördert werden die Umrüstung einer bestehenden PV-Anlage auf Eigenverbrauch, sowie die Neuinstallation, optional nach dem Mieterstrommodell und/oder inklusive Gründach.

Zusätzlich oder alternativ werden Batteriespeicher gefördert. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromnetz, da sich der Verbrauch des selbst produzierten Photovoltaikstroms in einem privaten Haushalt durch einen Batteriespeicher um ca. 30 Prozent erhöht.

Ausdrücklich gefördert werden auch gemeinschaftliche und genossenschaftliche Antragstellungen.

Das Förderprogramm endete zum 30.09.2023

Nach Erhalt der Förderzusage sind der Stabsstelle Klima nach Abschluss der Installation folgende Unterlagen und Belege vorzulegen:

  • Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e)
  • Anmeldung der Anlage bei den Stadtwerken der Stadt Ingolstadt
  • Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Inbetriebsetzungsprotokoll und
  • Datenblatt des Batteriespeichers


Übermittlung der Belege


FAQs zu Dach-PV-Anlagen / Batteriespeicher

In welchem Zeitraum kann ich einen Antrag stellen?

Das Förderprogramm läuft bis zum 30.09.2023. Das Förderprogramm kann vorzeitig beendet werden, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.

Wann kann ich mit einer Förderzusage zu meinem Antrag rechnen?

Die Bearbeitungszeit beträgt momentan 8 Wochen.

Kann ich eine Dach-PV-Anlage fördern lassen, obwohl ich schon eine Förderung für eine Mini-Solaranlage beantragt/erhalten habe?

Ja, falls Sie vor dem 1. Juli 2023 bereits eine Förderzusage für eine Mini-Solaranlage erhalten haben, können Sie im Rahmen der neuen Förderrichtlinie eine weitere Mini-Solaranlage oder eine Dach-PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher beantragen.

Kann ich ab 1. Juli 2023 gleichzeitig eine Mini-Solaranlage und eine Dach-PV-Anlage fördern lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Ab 1. Juli 2023 können Sie entweder eine Mini-Solaranlage oder eine Dach-PV-Anlage fördern lassen. Zusätzlich zu einer Dach-PV-Anlage können Sie allerdings die Förderung für einen Batteriespeicher beantragen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ingolstadt
  • Kleine und mittlere Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter/-innen mit Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro, bzw. Jahresbilanz von unter 43 Mio. Euro.
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Vereine und Organisationen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung zur Förderung einer Dach-PV-Anlage erforderlich?

  • Personalisiertes Angebot, Erstellungsdatum nach 01.01.2023
  • ausgefüllter Antrag
  • Privatpersonen
    • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite), oder alternativ Reisepass und Meldebescheinigung als Nachweis, dass Ihr Hauptwohnsitz Ingolstadt ist
  • Kleinere und mittlere Unternehmen
    • Aktueller Gewerbeschein oder Kopie eines Handelsregisterauszuges als Nachweis, dass sich der Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Ingolstadt befindet.
  • Genossenschaften
    • Kopie eines Auszuges aus dem Genossenschaftsregister als Nachweis, dass sich der Sitz in Ingolstadt befindet
  • Gemeinnütziger Verein oder Gesellschaft
    • Kopie eines Nachweises der Gemeinnützigkeit
  • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
    • Kopie eines bestandskräftigen Beschlusses der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) zur Beantragung und Durchführung der Maßnahme und eine entsprechende Beauftragung der Hausverwaltung (falls vorhanden)

In besonderen Fällen reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:

  • Denkmalschutz
    • Genehmigung für eine PV-Anlage nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz. Das entsprechende Formular erhalten Sie von der Stabsstelle Klima.
  • PV-Anlage auf einem Gründach
    • Planungsunterlagen eines Fachbüros
  • Mieterstrommodell
    • Schriftliche Genehmigung des Gebäudeeigentümers/der Gebäudeeigentümerin, falls der/die Antragsteller/-in nicht selbst Eigentümer/-in ist

Wer kann ein Angebot erstellen und wie alt darf das Angebot sein?

Alle Fachbetriebe, die PV-Anlagen und Batteriespeicher verkaufen, können Sie bei der Planung und dem Erwerb einer Anlage unterstützen. Das eingereichte Angebot für die PV-Anlage/den Batteriespeicher muss nach dem 01.01.2023 von einem Fachbetrieb erstellt worden sein. Bei Antragsstellung darf die Bindungsfrist bereits überschritten sein.

Die EEG-Förderung für meine Volleinspeiseanlage läuft demnächst aus. Kann ich mir die Umrüstung auf Eigenverbrauch fördern lassen?

Ja, die Umrüstung wird mit einem pauschalen Förderbetrag von 200 Euro bezuschusst. Reichen Sie als Nachweis bitte den Einbau eines Zweirichtungszählers bei der Antragsstellung ein. Nach der Umrüstung ändert sich das Vergütungsmodell. Für die Überschusseinspeisung erhalten Sie derzeit rund 8 ct/kWh. Die genauen Vergütungssätze finden Sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung sowie in Veröffentlichungen seitens des Gesetzgebers.

Wonach richtet sich die Höhe der Förderung und wie hoch ist die Förderung?

Dach-PV-Anlage

Ausschlaggebend ist die im eingereichten Angebot angegebene Leistung der PV-Module ab einem Kilowatt Peak (kWp), auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Höhe der Förderung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Förderquote je Kilowatt Peak (kWp) installierter Leistung 150 Euro/kWp
Max. Förderhöhe Einfamilien-/Mehrfamilienhaus bis zu 5 Wohneinheiten (WE) 2100 Euro
Max. Förderhöhe Mehrfamilienhaus mit mehr als 5 WE 4200 Euro


Wenn Sie nach Antragsstellung eine größere PV-Anlage installieren, ist die Fördersumme dennoch auf die beantragte Leistung, die aus dem eingereichten Angebot hervorgeht, begrenzt. Wenn Sie eine kleinere PV-Anlage installieren, wird die Fördersumme auf die tatsächlich installierte Leistung korrigiert.
Zusätzlich gibt es Bonusförderungen für die Installation der PV-Anlage auf einem Gründach oder die Umsetzung eines Mieterstrommodels. In den nachfolgenden Tabellen ist die Höhe der zusätzlichen Förderung dargestellt:

Bonus Gründach

Für das Gründach ist eine Aufbauhöhe von mindestens 8 cm vorzusehen.

Zusätzliche Förderquote je Kilowatt Peak (kWp) installierter Leistung 100 Euro/kWp
Max. Bonus zur Förderhöhe der Dach-PV-Anlage Einfamilien-/ Mehrfamilienhaus bis zu 5 WE 1.400 Euro
Max. Bonus zur max. Förderhöhe der Dach-PV-Anlage Mehrfamilienhaus mit mehr als 5 WE 2800 Euro

Bonus Mieterstrommodell

Bei Umsetzung eines der beiden Mieterstrommodelle bei erstmaliger Installation einer Photovoltaikanlage auf Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird ein Bonus in folgender Höhe gewährt:

Pro Wohneinheit für neu zu errichtende Wohngebäude 100 Euro
Pro Wohneinheit für bestehende Wohngebäude 200 Euro

Umrüstung auf Eigenverbrauch

Die Umrüstung bestehender Volleinspeiseanlagen auf Eigenverbrauch wird mit 200 Euro pauschal bezuschusst. Die Umrüstung macht insbesondere dann Sinn, wenn die Förderung der Anlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft.

Batteriespeicher

Ausschlaggebend ist die im Angebot angegebene nutzbare Speicherkapazität in Kilowattstunde (kWh), auf eine Nachkommastelle gerundet. Die Höhe der Förderung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Förderquote je nutzbarer Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität 150 Euro/kWh
Max. Förderhöhe je Antragsteller/-in
1.500 Euro


Wenn Sie nach Antragsstellung einen größeren Batteriespeicher installieren, ist die Fördersumme dennoch auf die beantragte Speicherkapazität, die aus dem eingereichten Angebot hervorgeht, begrenzt. Wenn Sie einen kleineren Batteriespeicher installieren, wird die Fördersumme auf die tatsächlich installierte Speicherkapazität korrigiert.

Wird die Nachrüstung eines Batteriespeichers zu einer bestehenden Anlage gefördert?

Ja, Sie können die Förderung auch nur für einen Batteriespeicher beantragen.

Benötige ich eine Genehmigung für die Installation einer PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude?

Ja, Sie brauchen eine Genehmigung nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz. Das entsprechende Formular erhalten Sie von der Stabsstelle Klima.

Welche Voraussetzungen muss mein Gründach erfüllen, damit ein Gründachbonus ausgezahlt werden kann?

Für das Gründach ist eine Aufbauhöhe von mindestens 8 cm vorzusehen, damit die Installation einer Dach-PV-Anlage zusätzlich mit dem Gründachbonus gefördert werden kann. Reichen Sie bei der Antragsstellung bitte die Planungsunterlagen ein.

Brauche ich für die Installation einer PV-Anlage einen neuen Zähler?

Ob ein Zählerwechsel notwendig ist oder nicht klärt Ihr beauftragter Fachbetrieb mit den Stadtwerken Ingolstadt direkt ab. Bei Bedarf installieren die Stadtwerke Ingolstadt einen neuen Zähler.

Welche Belege müssen nach der Installation einer PV-Anlage/eines Batteriespeichers eingereicht werden?

  • Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e) für die PV-Anlage und/oder den Batteriespeicher oder die Umrüstung
  • Anmeldung zum Netzanschluss
  • Inbetriebsetzungsprotokoll bei PV-Anlagen (Dach oder Fassade) und Batteriespeicher
  • Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Nachweis über den Einbau eines Zweirichtungszählers bei Umrüstung auf Eigenverbrauch (Foto des kompletten Zählers)
  • Datenblatt des Batteriespeichers
  • Bei einer PV-Anlage auf einem Gründach ein Foto der PV-Anlage auf dem Gründach
  • Stromlieferverträge zwischen dem Mieterstromabnehmer, wenn ein Mieterstrombonus beantragt wird